Nachtrag vom 11. Juni 2026. Der Nationalrat hat der Standesinitiative mit 115 zu 70 Stimmen (5 Enthaltungen) keine Folge gegeben. Da auch der Ständerat 2025 keine Folge gegeben hat, ist das Geschäft damit erledigt. Unsere beiden Kernforderungen bleiben unabhängig vom Ausgang auf dem Tisch: sichere, standardisierte digitale Übermittlungswege zu den Ausgleichskassen und Transparenz bei der EL-Vergütung der Pflege durch Privatpersonen und Familienangehörige. Das nachstehende Briefing dokumentiert unsere Position, die wir dem Rat vor der Beratung eingebracht haben.

Am 11. Juni 2026 berät der Nationalrat über die Standesinitiative des Kantons Jura «24.316 — Einfacher Zugang zu Ergänzungsleistungen für Anspruchsberechtigte». Vor dieser Beratung bringen wir dem Rat unsere Perspektive ein — aus der gelebten Praxis betreuender Angehöriger.

Warum es uns betrifft

Betreuende Angehörige sind das unsichtbare Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Sie investieren täglich Zeit, Kraft und oft eigene finanzielle Mittel, damit Eltern oder Partner würdevoll zu Hause altern können.

Wie gross dieses Rückgrat ist, zeigt das soeben erschienene Obsan-Bulletin 03/2026: 1,4 bis 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz betreuen Angehörige; zwischen 217’000 und 459’000 Personen ab 65 erhalten mindestens einmal pro Woche Unterstützung aus dem eigenen Umfeld. Und diese Basis schrumpft — bis 2040 dürfte die Zahl der potenziellen Betreuenden um mindestens 19 Prozent zurückgehen, während der Bedarf steigt. Wer diese Gruppe entlasten will, darf ihr den Zugang zu bestehenden Ansprüchen nicht zusätzlich erschweren.

Rund ein Drittel der Berechtigten bezieht nie Ergänzungsleistungen (BSV-Forschungsbericht 2025). Der Verzicht geschieht fast nie freiwillig.

Drei Hürden, die den Bezug verbauen

Der blinde Fleck: EL-Vergütung der Pflege durch Privatpersonen und Familienangehörige

Kaum ein Instrument ist für betreuende Angehörige so relevant — und so unbekannt: Über die Krankheits- und Behinderungskosten vergüten die Ergänzungsleistungen auch Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause, einschliesslich der Pflege durch Privatpersonen und — je nach Kanton an Voraussetzungen wie einen nachgewiesenen Erwerbsausfall geknüpft — durch Familienangehörige. Dieser Anspruch besteht unter Umständen sogar ohne laufende monatliche EL.

In der Praxis scheitert er an drei Stellen:

Was das bewirkt, zeigt die übergeordnete Kostenkategorie «Haushaltshilfe und Pflege zu Hause» — vergütet pro Einwohner und Jahr:

KantonCHF pro Einwohner und Jahr
Basel-Stadt38.20
Waadt24.00
Bern12.50
Luzern5.80
Thurgau3.20
Appenzell Innerrhoden1.20

Rund das Dreissigfache zwischen den Kantonen, bei identischer Rechtsgrundlage. Ein Teil davon ist Demografie — der Rest ist Information und Gewährungspraxis. (Eigene Berechnung: Kostenanteile EL-Statistik 2025 (T5.2) × kantonales Total ÷ ständige Wohnbevölkerung (BFS, 31.12.2024); ohne ZH.)

Dass es auch anders geht, zeigt Basel-Stadt — nicht zufällig der Kanton an der Spitze dieser Tabelle: Er verknüpft Steuer- und Sozialdaten, bestimmt den Anspruch auf Prämienverbilligung direkt aus den Steuerdaten und schreibt die Berechtigten proaktiv an. 2024 hat der Kanton zudem entschieden, Steuerdaten auch zur Identifikation potenziell EL-Berechtigter zu nutzen. Genau in diese Richtung zielt die Standesinitiative.

Unsere Bitte

In der Kampagne zur 13. AHV-Rente wurde von allen Seiten betont, die Hilfe müsse dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht wird: bei den Ergänzungsleistungen. Wenn das mehr als ein Lippenbekenntnis sein soll, müssen die Hürden jetzt fallen.

Der Ständerat hat der Initiative 2025 keine Folge gegeben, und auch die zuständige Nationalratskommission (SGK-N) empfiehlt Ablehnung. Wir bitten den Rat, dem Geschäft im Sinne der überlasteten Familien und der armutsbetroffenen älteren Menschen dennoch Folge zu geben.

Ein einfacherer, automatisierter Zugang entlastet die Betroffenen finanziell — und nimmt massiven administrativen und psychischen Druck von den Schultern der betreuenden Angehörigen.

Das ist auch volkswirtschaftlich vernünftig: Die rund 72 Millionen Franken Finanzhilfen, die der Bund jährlich an die Organisationen der Altershilfe ausrichtet (Art. 101bis AHVG), wirken stärker, wenn Routine-Anträge automatisiert ablaufen und sich die Beratung auf die komplexen Fälle konzentrieren kann.

Sollte der Rat der Initiative keine Folge geben, braucht es mindestens einen pragmatischen Schritt: die Schnittstellen neu denken. Heute enden digital vorbereitete Anmeldungen in den meisten Kantonen am Briefkasten — ausgedruckt, unterschrieben, per Post; selbst wo Online-Formulare existieren, fehlt ein standardisierter Weg, ein vollständiges Dossier digital einzureichen. Wir bitten Bund und Kantone, sichere, standardisierte digitale Übermittlungswege zu den Ausgleichskassen zu schaffen — damit Familien oder Anwendungen wie unsere ausgefüllte Anmeldungen samt Belegen gesichert digital übermitteln können.

Unabhängig vom Ausgang der Beratung bitten wir Bund und Kantone, bei der EL-Vergütung der Pflege durch Privatpersonen und Familienangehörige Transparenz zu schaffen: die Bezugsdaten in der EL-Statistik ausweisen, die kantonale Gewährungspraxis offenlegen und den Anspruch aktiv kommunizieren. Zur Kommunikation gehört auch Aufklärung: Der BSV-Forschungsbericht 07/25 zeigt, dass Fehlinformationen über die EL selbst bei Multiplikatoren wie der Spitex oder Hausärztinnen und Hausärzten kursieren. Der Bund soll untersuchen, woher diese Mythen stammen — und die Aufklärung dort verbessern, wo Familien ihre Informationen tatsächlich holen.