Der Regierungsrat will die integrierte Versorgung stärken und Fehlanreize bei der Angehörigen-Spitex unterbinden. Dieses Ziel teilen wir. In ihrer jetzigen Form droht die Vorlage jedoch, die Lebensrealität von Familien zu verfehlen und neue bürokratische Hürden zu bauen. Wir beantragen Anpassungen in sechs Punkten.

A · Zulassung: gegen Diskriminierung

Die starre Altersgrenze (25–70 Jahre) ist zu streichen und durch einen Eignungsnachweis zu ersetzen. Zertifizierte digitale Ausbildungsformen (E-Learning, Blended Learning) sind dem physischen SRK-Kurs gleichzustellen — Zeit ist die knappste Ressource betreuender Angehöriger.

B · Dynamische statt starrer Pflegeplanung

Fixe Kontaktintervalle sind durch eine risikobasierte, bedarfsorientierte Begleitung zu ersetzen: digitale Check-ins in stabilen Phasen, mehr Präsenz vor Ort in Krisen.

C · Schutz vor Lohndumping

Zum Kostendeckel von 58 Franken gehört eine gesetzliche Mindestweitergabe-Quote sowie eine Überprüfung der Höhe anhand betriebswirtschaftlicher Branchenstudien. Der Deckel darf nicht auf dem Buckel der Familien ausgetragen werden.

D · Belastungs-Screening statt Kontrollwahn

Die Begleitung muss die mentale Gesundheit der Angehörigen aktiv schützen: ein systematisches psychosoziales Belastungs-Screening und eine Entlastungspflicht der Versorgungsregionen bei nachgewiesener Überlastung.

E · Digitale Transparenz (Open Data)

Kostengutsprachen vollständig digital und für Angehörige direkt zugänglich; regionale Angebotsübersichten als maschinenlesbare Open Data, damit Familien sekundenschnell finden, was ihnen zusteht.

F · Solidarität statt Generalverdacht

Aufsicht und Rechnungslegung sind so auszugestalten, dass sie Transparenz schaffen, ohne Familien unter Generalverdacht zu stellen. Die mediale Debatte hat ihre Reputation beschädigt — der Kanton soll Gegensteuer geben.