Am 17. Juni 2026 behandelt der Nationalrat drei Kommissionsmotionen zur Angehörigenpflege (26.3012, 26.3013, 26.3519). Vor der Beratung haben wir den Rat um eine Denkpause gebeten — ausgedrückt durch eine Enthaltung: zuerst das Ganze denken, bevor Einzelteile herausgegriffen werden, die eine Gesamtstrategie für betreuende Angehörige präjudizieren.
Aus einem Erfolgsmodell wurde ein Reputationsschaden
Der Bundesrat hat den volkswirtschaftlichen Nutzen der Angehörigenpflege bestätigt (Bericht vom 15.10.2025). In der öffentlichen Debatte ist daraus das Gegenteil geworden.
Seit BGE 145 V 161 (2019) können bei einer zugelassenen Spitex angestellte Angehörige Grundpflege erbringen und über die OKP abrechnen — auch ohne pflegerische Fachausbildung. Das Modell schloss eine reale Versorgungslücke. Das Obsan-Bulletin 03/2026 beziffert 1,4–1,7 Millionen betreuende Angehörige; nur etwa ein Viertel bis ein Drittel leistet eigentliche Pflege, im Vordergrund stehen Begleitung, Haushalt und Koordination. Rund ein Drittel erhält gar keine Unterstützung (SCOHPICA). Und die Ressource schwindet: bis 2040 mindestens 19 % weniger potenzielle Betreuende bei steigendem Bedarf.
Unsere Diskursanalyse von über 2’000 öffentlichen Beiträgen (2022–2026) zeigt, wie aus diesem Modell ein Reputationsschaden wurde: Die Tonalität kippte von positiv (2022) zu überwiegend negativ, mit einem Höchstwert im Frühjahr 2025. Geladene Kampagnen-Begriffe — «Wildwuchs», «Riegel schieben», «Goldesel» — traten statistisch auffällig und über Akteursgruppen hinweg synchron auf; die SRG-Ombudsstelle rügte einen einschlägigen Beitrag wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Unsere Auswertung zählt über 500 Beiträge mit potenziell herabsetzenden Darstellungen betreuender Angehöriger. Die SCOHPICA-Studie identifiziert Anerkennung als das zentrale fehlende Element — eine stigmatisierende Debatte untergräbt genau diese.
Wer am Tisch sitzt — und wer nicht
Über die Angehörigenpflege entscheidet mit der SGK-N eine Kommission, in der beide Marktseiten mit deklarierten Mandaten vertreten sind — die betreuenden Angehörigen jedoch nicht. Alle Bindungen sind öffentlich deklariert; wir unterstellen kein Fehlverhalten und legen nur die strukturelle Schieflage offen: Mindestens 10 von 24 SGK-N-Mitgliedern halten deklarierte Mandate bei den direkt betroffenen Marktakteuren — Krankenversicherern, Spitälern, öffentlicher Spitex und Pharma. Für die betreuenden Angehörigen: keines. (Quellen: Lobbywatch CC BY-SA + parlamentarisches Interessenregister.)
«Übergewinne»? Die Zahlen sagen das Gegenteil
Mehrere Kantone haben die Restkosten bereits gesenkt (Zürich von CHF 30.30 auf 15.75, Bern auf 14.50, beide Basel auf 9.00). Die abgegoltenen Ansätze liegen unter den betriebswirtschaftlich kostendeckenden Werten — die KPMG-Studie rechtfertigt rund 77 Franken pro Stunde. Eine Auswertung der BAG-Kennzahlen 2024 zeigt bei der privaten Angehörigen-Spitex im Median nur rund 2 % EBIT, rund ein Drittel der Anbieter arbeitet defizitär. Von «Übergewinnen» kann keine Rede sein — wird der Ansatz national gesenkt, verschwinden vor allem die KMU-Anbieter.
Wenn schon «Vergütung klären», dann fair und qualifikationsabhängig:
| Qualifikation | Sachgerechter Stundenlohn |
|---|---|
| ohne Weiterbildung | CHF 25.– |
| Pflegehelfer-Kurs (SRK) | CHF 35.– |
| Pflegediplom | CHF 45.– |
| Spezialqualifikation | CHF 55.– |
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine top ausgebildete Pflegefachfrau weniger verdienen soll, nur weil sie als Angehörige pflegt.
Mehr Daten — aber konsolidiert
Mehr Transparenz zum informellen Bereich ist richtig (26.3519) — aber nicht nur im OKP-Kontext, sondern über AHV/IV, EO und die übrigen Sozialversicherungen hinweg. Wie gross die Intransparenz heute ist, zeigt die EL-Vergütung der Pflege zu Hause: rund das Dreissigfache zwischen den Kantonen, bei identischer Rechtsgrundlage.
| Kanton | CHF pro Einwohner und Jahr |
|---|---|
| Basel-Stadt | 38.20 |
| Waadt | 24.00 |
| Bern | 12.50 |
| Luzern | 5.80 |
| Thurgau | 3.20 |
| Appenzell Innerrhoden | 1.20 |
(Eigene Berechnung auf Basis der EL-Statistik 2025.)
Der unfreiwillige Sparmechanismus
Jede unbezahlt geleistete Betreuungs- und Pflegestunde ist ein Sparmechanismus: Jeder budgetierte, aber nicht bezogene Sozialversicherungsfranken senkt die Staatslast. Mit dem zunehmenden Druck — Demografie, medizinischer Fortschritt, ambulant vor stationär — ist das volkswirtschaftlich nicht länger tragbar. Es ist Aufgabe des Parlaments, zwischen den konkurrierenden Akteuren der Gesundheitskosten auszugleichen — nicht, einseitig die unbezahlte Arbeit der Familien zu belasten. Deshalb unsere Bitte vor der Beratung: eine Denkpause, ausgedrückt durch dreifache Enthaltung.