Der Kanton Zürich schickt seine Verordnung über die Pflegeversorgung in die Totalrevision. Neu sollen Kaderlöhne über Fr. 160’000, Fahrzeuge über Fr. 30’000 und Werbung über 1 Prozent des Pflegeertrags nicht mehr anrechenbar sein, und «Personalaufwand für pflegende Angehörige, der Fr. 32 pro Stunde übersteigt», ebenfalls nicht, Arbeitgeberbeiträge inklusive. Auf dem Verteiler der Vernehmlassung stehen acht Verbände und keine Organisation der betreuenden Angehörigen. Wir haben am 4. September unaufgefordert Stellung genommen.
Unsere sieben Anträge
- Gemeinsame Rechnungslegung, partnerschaftlich vereinbart; zu den Anbieter-Deckeln kein Einzelurteil. Die Akteure sollen sich auf die Grundlage verständigen, wie es das KVG mit dem Qualitätsvertrag vorsieht. Gleiche Leistung, gleiche Regeln, unabhängig davon, wer sie erbringt und bei welcher zugelassenen Organisation. Wirtschaftlichkeit über das Angebot steuern, nicht über Deckel. Die Familien haben nach Gesetz die freie Wahl unter den zugelassenen Anbietern; Anbietervielfalt ist in ihrem Interesse.
- Die Anrechenbarkeitsgrenze von Fr. 32 für pflegende Angehörige streichen. Sie liegt unter dem gemessenen Lohn von Fr. 34.84 und unter der Referenz von Fr. 35.30, die die Gesundheitsdirektion in ihrem eigenen Merkblatt nennt. Eventualiter: mindestens die Hälfte der Normkosten muss als Lohn bei der pflegenden Person ankommen und wird ausgewiesen.
- Das Angebot definieren statt den Lohn deckeln. Das Angebot steht im Arbeitsvertrag: vor der Anstellung Bedarfsabklärung und die Prüfung, ob eine Anstellung sinnvoll ist, denn ein gutes Angebot sagt auch Nein; während der Anstellung Anleitung und Aufsicht durch Pflegefachpersonen, Erreichbarkeit im Notfall, Ablösung, Erkennen von Überlastung, Fortbildung; im Vertrag Lohn Ende Monat mit Sozialversicherungen, ausgewiesener Lohnanteil, Ausstieg jederzeit, Übergangsregelung. Die Anrechenbarkeit gehört an diese Qualitätsvorgaben geknüpft, nicht an eine Lohngrenze. Das entspricht der Pflegeinitiative: Art. 117b BV verlangt, dass in der Pflege tätige Personen nach Ausbildung und Kompetenzen eingesetzt und angemessen abgegolten werden. Im Anstellungsmodell leiten diplomierte Pflegefachpersonen an, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer SRK, darunter Angehörige, leisten Grundpflege.
- Keine Sonderkategorie «pflegende Angehörige». Angestellte einer zugelassenen Organisation sind Mitarbeitende; massgebend ist die Eignung, nicht Alter, Erwerbsbiografie oder Verwandtschaftsgrad. So will es auch die Verfassung: Art. 117b Abs. 2 BV kennt Ausbildung und Kompetenzen, und Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor (Art. 49 BV). Wird der Deckel gestrichen, braucht es keine Definition.
- Daten vor Deckel. Die seit 2026 separat ausgewiesenen Stunden und Löhne zuerst erheben, dann eine Grenze festlegen.
- Verteiler ergänzen. Für künftige Vorlagen eine Organisation der betreuenden Angehörigen anhören.
- Kommunikation, die unterscheidet. Zwischen dem Geschäftsmodell einzelner Anbieter und den Menschen unterscheiden, die pflegen. Betrugs-Vokabular kam vor 2024 in 5 von 100 Artikeln vor, seither in 11 bis 13; ein Verfahren oder Urteil ist nicht bekannt.
Warum es um mehr geht als um eine Zahl. Der Bund hat beschlossen, dass Angehörigenpflege nur noch «in Ausnahmefällen» über die Krankenversicherung abgerechnet werden soll; der Nationalrat entscheidet am 29. September über tiefere Beiträge; die Gemeinden zahlen für die Angehörigen-Grundpflege höchstens ein Normdefizit von 15.75 Franken, für dieselbe Leistung der beauftragten Spitex 94 Franken. Jeder Schritt ist für sich vertretbar. Zusammen bleibt eine Leistung, die auf dem Papier besteht und niemanden mehr erreicht. Die Instrumente für eine gemeinsame Lösung bestehen, vom Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG bis zu den Administrativverträgen der Branche. Wir schlagen vor, Qualitätsvorgaben und Weitergabe dort partnerschaftlich zu erarbeiten, mit den Angehörigen am Tisch.
Die vollständige Stellungnahme und unseren Backgrounder mit Grafiken und Datensätzen senden wir auf Anfrage: publicaffairs@weplus.care. Mitglieder mit der Stufe Mitgestalten sehen die Grafiken in der App We+.