Heute ist European Carers Day. Das Motto von Eurocarers lautet dieses Jahr «Care changes. Work must too.»: Betreuung hält sich an keinen Stundenplan, also muss sich die Arbeitswelt anpassen. Dafür muss man zuerst wissen, wer die Betreuenden sind. Das klingt banal und ist in der Schweiz ungelöst. Keine Steuerverwaltung, keine Ausgleichskasse, kein Sozialdienst und keine Sozialberatung hat ein Feld, in dem «betreut einen Angehörigen» stünde. Genf will das ändern.

Was Genf beschlossen hat. Im Oktober 2024 reichte Patricia Bidaux (Le Centre) die Motion «Pour une véritable reconnaissance des proches aidants !» ein, mit einer Schwester-Motion zum Nichtbezug der Hilflosenentschädigung. Aus der Kommissionsarbeit entstand ein drittes Papier zu Kindern und Jugendlichen, die Angehörige betreuen. Am 2. Oktober 2025 überwies der Grand Conseil alle drei Texte mit 61 zu 31, 61 zu 30 und 62 zu 32 Stimmen an die Regierung. Dagegen stimmten FDP und SVP: Ein Status sei eine «usine à gaz administrative», ein Verwaltungsmoloch ohne Kostenrechnung.

Der ursprünglich verlangte Pauschal-Steuerabzug nach Walliser Vorbild flog in der Kommission einstimmig raus. Nicht, weil er falsch wäre, sondern weil die Steuerverwaltung erklärte, was dafür fehlt: Ein Abzug braucht einen vorher erworbenen Status. Ohne ihn kann die Behörde nicht einmal schätzen, was er kosten würde. Genau das blieb als Kernauftrag stehen: ein kantonaler Status, auf dem Massnahmen aufsetzen.

Was die Regierung liefert. Der Staatsrat antwortete am 26. August 2026: Das Departement für sozialen Zusammenhalt erarbeite «eine gesetzliche Grundlage, um den Status der betreuenden Angehörigen offiziell anzuerkennen und den Rahmen der Rechte und Unterstützungsmassnahmen zu definieren». Die Vorlage geht 2027 an die Regierung. Die Zahlen stehen im selben Bericht: Jede fünfte Person über 15 im Kanton betreut Angehörige, rund 79 000 Menschen. Fielen nur jene weg, die ältere Menschen betreuen, kostete der Ersatz durch Fachpersonal laut Rechnungshof 568,7 Millionen Franken im Jahr. Das kantonale Büro dafür hat 1,8 Vollzeitstellen.

Für die jungen Betreuenden bleibt der Bericht dünn: fünf Informationsvideos und ein Kommissionssitz, keine Studie und kein eigener Status, obwohl die Motion beides verlangt hatte. Dabei betreuen in der Schweiz rund acht Prozent der 10- bis 15-Jährigen regelmässig ein Familienmitglied.

Was das Parlament daraus gemacht hat. Am 2. Oktober 2026 nahm der Grand Conseil den Bericht nicht zur Kenntnis, sondern wies ihn zurück. Der Staatsrat muss nachliefern. Die Begründung der Mehrheit liegt noch nicht im Protokoll vor; wir ergänzen sie, sobald das Mémorial publiziert ist. Der Vorgang ist auch so eindeutig: Eine Regierung, die ein Gesetz ankündigt, wird vom Parlament zu mehr Tempo gedrängt. In der Deutschschweiz läuft die Debatte umgekehrt, dort geht es darum, Vergütungen zu deckeln.

Warum das über Genf hinaus zählt. Der Bundesrat hat erklärt, er wolle keinen nationalen Status schaffen; das sei Sache der Kantone. Die Genfer Delegierte sagte der Kommission, die Kantone hätten damit «grünes Licht». Gleichzeitig hat der Ständerat im März 2024 das Postulat 23.4333 überwiesen, das vom Bundesrat genau diese Prüfung verlangt. Der Bericht sollte im Sommer 2026 vorliegen. Er liegt nicht vor. Die Waadt wiederum formuliert ihren Status-Fahrplan «in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bundesrates».

So entsteht ein Kreisverkehr: Bern delegiert an die Kantone, die Kantone warten auf Bern, und derweil beschliesst das eidgenössische Parlament Einschränkungen für die Vergütung von Angehörigenpflege, bevor definiert ist, wen sie treffen. Wir haben das im Juni «richtige Sache, falsche Reihenfolge» genannt. Genf ist der erste Kanton, der den Kreisverkehr verlässt.

Was ein Kantonsparlament morgen tun kann. Der Genfer Vorstoss ist nach der Kommissionsarbeit auf drei Sätze geschrumpft, die in jedem Kanton funktionieren: einen kantonalen Status für betreuende Angehörige schaffen, auf dem Entlastungsmassnahmen aufsetzen; die Beratung über Fachstelle und Verbände so ausbauen, dass Angebote ankommen; und prüfen, ob eine kantonale Politik der Angehörigenbetreuung ein Gesetz braucht. Das ist ein Postulat, kein Budgetposten. Die Anhörungen, die Gegenargumente und die Antwort der Steuerverwaltung liegen auf 176 Seiten vor und lassen sich übernehmen. Wir helfen gern bei der Übertragung.

Die Genfer Verfassung verlangt seit 2012, dass der Staat das Handeln der betreuenden Angehörigen unterstützt. Vierzehn Jahre später bekommt der Satz ein Gesetz. Das ist langsam. Anderswo fehlt der Satz. Am European Carers Day wäre ein guter Tag, ihn zu schreiben.

Quellen: Grand Conseil de Genève, M 3061, M 3061-A Kommissionsbericht mit Anhörungen, M 3122; Mémorial vom 02.10.2025; Rapport du Conseil d’Etat M 3061-B / M 3062-B / M 3122-A vom 26.08.2026; Sitzungsprotokoll vom 02.10.2026 («Objet refusé et renvoyé au Conseil d’Etat»); Cst-GE Art. 173 Abs. 3; Cour des comptes, Rapport n° 181 (2023); Postulat 23.4333 SGK-S (Ständerat 05.03.2024; Stand 06.10.2026: überwiesen, kein Bericht); Leu et al., «Counting Young Carers in Switzerland», Children & Society 2019; Eurocarers, European Carers Day 2026. Zitate aus dem Französischen übersetzt.