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Anerkennungsbeiträge

Kantone gewähren Zuschüsse zur teilweisen finanziellen Anerkennung des wesentlichen Beitrags der Carer im Gesundheitswesen. Diese Liste wird kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst.

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Pflegebeiträge

Voraussetzungen seit 01.01.2013:

  • Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt
  • Durch Angehörige oder Dritte gepflegt mindestens eine Stunde pro Tag

Möglicher Anspruch: Finanzielle Beiträge je nach dem Grad der Hilflosigkeit.

Zu beachten: Kürzung, um evtl. bezogene Leistungen, wie Hilflosentschädigung, etc.

Pflegebeiträge

Voraussetzungen seit 9.4.2014

  • Erfüllung des ordentlichen AHV-Alters
  • Tägliche, intensive Pflege/Betreuung über 1 ½ Stunden
  • Unterstützung bei mindestens zwei im Reglement aufgeführten Tätigkeiten oder ständige medizinische Überwachung
  • Nachweis des Krankheitsbildes oder Bedarfs durch ärztliches Zeugnis

Möglicher Anspruch: Tagessatz pro Betreuungstag

 

Beiträge an private Haushalte

Voraussetzungen seit 1.1.2023:

  • Wohnsitz in Glarus
  • keine Mittel für Betreuung
  • gesundheitliche Gründe
  • entlastet Angehörige, verzögert Heimeintritt
  • Beratung bei KOGE
Möglicher Anspruch: unbürokratischen Soforthilfe und unterstützend finanzielle Beiträge.

Anerkennungszulage

Voraussetzungen ab 1.1.2024:

  • betreute Person ist erwachsen und lebt zu Hause
  • Wohnsitz im Kanton Luzern
  • bezieht Hilflosenentschädigung
  • regelmässige, unentgeltliche Betreuung durch Angehörige oder Nahestehende

Möglicher Anpruch: Jährliche finanzielle Anerkennungszulage.

 

Beitrag an die Betreuung und Pflege zu Hause

Voraussetzungen ab 1.1.2024:

  • Ständige Betreuungs-/Pflegebedürftigkeit und Wohnsitz in Laufen
  • Erreichen des AHV-Alters und zuhause Betreuung/Pflege durch Angehörige/Dritte
  • Mindestens 60 Minuten unentgeltliche täglicher Betreuungs-/Pflegeaufwand
  • Unterstützung bei grundlegenden Lebensaktivitäten oder ständige Überwachung nötig
  • Bestätigung des Bedarfs durch IBBS Laufental erforderlich

Möglicher Anspruch: Anerkennung des Engagements durch finanzielle Beiträge im Form einer monatlichen Auszahlung nach Anzahl geleisteter Tage.

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