Anerkennungsbeiträge
Kantone gewähren Zuschüsse zur teilweisen finanziellen Anerkennung des wesentlichen Beitrags der Carer im Gesundheitswesen. Diese Liste wird kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst.
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Pflegebeiträge
Voraussetzungen seit 01.01.2013:
- Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt
- Durch Angehörige oder Dritte gepflegt mindestens eine Stunde pro Tag
Möglicher Anspruch: Finanzielle Beiträge je nach dem Grad der Hilflosigkeit.
Zu beachten: Kürzung, um evtl. bezogene Leistungen, wie Hilflosentschädigung, etc.
Pflegebeiträge
Voraussetzungen seit 9.4.2014
- Erfüllung des ordentlichen AHV-Alters
- Tägliche, intensive Pflege/Betreuung über 1 ½ Stunden
- Unterstützung bei mindestens zwei im Reglement aufgeführten Tätigkeiten oder ständige medizinische Überwachung
- Nachweis des Krankheitsbildes oder Bedarfs durch ärztliches Zeugnis
Möglicher Anspruch: Tagessatz pro Betreuungstag
Beiträge an private Haushalte
Voraussetzungen seit 1.1.2023:
- Wohnsitz in Glarus
- keine Mittel für Betreuung
- gesundheitliche Gründe
- entlastet Angehörige, verzögert Heimeintritt
- Beratung bei KOGE
Anerkennungszulage
Voraussetzungen ab 1.1.2024:
- betreute Person ist erwachsen und lebt zu Hause
- Wohnsitz im Kanton Luzern
- bezieht Hilflosenentschädigung
- regelmässige, unentgeltliche Betreuung durch Angehörige oder Nahestehende
Möglicher Anpruch: Jährliche finanzielle Anerkennungszulage.
Beitrag an die Betreuung und Pflege zu Hause
Voraussetzungen ab 1.1.2024:
- Ständige Betreuungs-/Pflegebedürftigkeit und Wohnsitz in Laufen
- Erreichen des AHV-Alters und zuhause Betreuung/Pflege durch Angehörige/Dritte
- Mindestens 60 Minuten unentgeltliche täglicher Betreuungs-/Pflegeaufwand
- Unterstützung bei grundlegenden Lebensaktivitäten oder ständige Überwachung nötig
- Bestätigung des Bedarfs durch IBBS Laufental erforderlich
Möglicher Anspruch: Anerkennung des Engagements durch finanzielle Beiträge im Form einer monatlichen Auszahlung nach Anzahl geleisteter Tage.
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