Entlastungsgutscheine
Kantone gewähren finanzielle Hilfen für Entlastungsdienste wie Betreuung und zeitweise Heimunterbringung. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.
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Beitrages an den Besuch einer Tages- und Nachtstätte
Voraussetzungen seit 1.4.2014:
- Erfüllung des ordentlichen AHV-Alters
- Tägliche, intensive Pflege/Betreuung über 1 ½ Stunden
- Unterstützung bei mindestens zwei im Reglement aufgeführten Tätigkeiten oder ständige medizinische Überwachung
- Unabhängigkeit der Pflegebeiträge von Spitex-Personal
- Nachweis des Krankheitsbildes oder Bedarfs durch ärztliches Zeugnis
- Entlastung der Angehörigen oder Drittpflegenden
- Notwendige Pflege und Betreuung wird in der Tages- und Nachtstätte bereitgestellt
Möglicher Anspruch: Tagessatz pro Aufenthalt
Betreuungsgutscheine
- Die betreute/gepflegte Person wohnt in der Gemeinde Thalwil und lebt im häuslichen Umfeld
- Die betreute/gepflegte Person leidet an einer akuten oder chronischen Erkrankung
- Regelmässige Betreuung durch die Angehörigen
Betreuungsgutsprachen
Voraussetzungen für Unterstützung:
- AHV-Rentner*innen in Bern
- Können Dienste nicht selbst zahlen
- Bedarfsabklärung durch Pro Senectute
Beiträge an private Haushalte
Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Glarus
- keine Mittel für Betreuung
- gesundheitliche Gründe
- entlastet Angehörige, verzögert Heimeintritt
- Beratung bei KOGE
Möglicher Anspruch: unbürokratischen Soforthilfe und unterstützend finanzielle Beiträge.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP)
Voraussetzungen:
- AHV-Rente
- Wohnhaft seit mind. 2 Jahre in Stadt Zürich
- Wohnt zu Hause und nicht in einem Heim.
- Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse.
- Keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Möglicher Anspruch: Beiträge für Tages- und Nachtaufenthalte, regelmässige und Ferienaufenthalte sowie für die Pflege nach Krankenhausaufenthalten, bevor die Person heimkehrt.
Entlastungsgutschein
- Erwachsene, zu Hause lebende Personen im Kanton Luzern
- Anspruch auf Hilflosenentschädigung
- Unentgeltliche Betreuung durch Angehörige
Beiträge an Entlastungsleistungen
Voraussetzungen ab 1.1.204:
- Mindestens 60 Minuten täglicher Bedarf an Betreuung/Pflege
- Unterstützung bei mindestens zwei grundlegenden Lebensaktivitäten oder konstante medizinische Überwachung.
- Leistung muss im Zuhause der pflegebedürftigen Person in Laufen erbracht werden.
- Bedarf muss von IBBS Laufental bestätigt sein
Möglicher Anspruch: Kostenerstattung bis CHF 20.00 pro Stunde an zweckdienlichen Entlastungsangebote mit max. 32 Stunden pro Monat.
Zu beachten: Reduktion, wenn Einkommen mehr als CHF 70'000.- und Vermögen CHF 100'000 (Alleinstehende) oder CHF 200'000.- (Ehepaare).
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