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Entlastungsgutscheine

Kantone gewähren finanzielle Hilfen für Entlastungsdienste wie Betreuung und zeitweise Heimunterbringung. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

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Beitrages an den Besuch einer Tages- und Nachtstätte

Voraussetzungen seit 1.4.2014:

  • Erfüllung des ordentlichen AHV-Alters
  • Tägliche, intensive Pflege/Betreuung über 1 ½ Stunden
  • Unterstützung bei mindestens zwei im Reglement aufgeführten Tätigkeiten oder ständige medizinische Überwachung
  • Unabhängigkeit der Pflegebeiträge von Spitex-Personal
  • Nachweis des Krankheitsbildes oder Bedarfs durch ärztliches Zeugnis
  • Entlastung der Angehörigen oder Drittpflegenden
  • Notwendige Pflege und Betreuung wird in der Tages- und Nachtstätte bereitgestellt

Möglicher Anspruch: Tagessatz pro Aufenthalt

Betreuungsgutscheine

Voraussetzungen:
  • Die betreute/gepflegte Person wohnt in der Gemeinde Thalwil und lebt im häuslichen Umfeld
  • Die betreute/gepflegte Person leidet an einer akuten oder chronischen Erkrankung
  • Regelmässige Betreuung durch die Angehörigen
Möglicher Anspruch: Einmalige Übernahme von Kosten einer Betreuungs- oder Entlastungseinheit.

Betreuungsgutsprachen

Voraussetzungen für Unterstützung:

  • AHV-Rentner*innen in Bern
  • Können Dienste nicht selbst zahlen
  • Bedarfsabklärung durch Pro Senectute
Mögliche Leistungen: Zuschüsse für Notruf, Essen, Besuchs-/Begleitservice, soziale Aktivitäten, Verwaltung, Haushaltshilfe, betreutes Wohnen, Hilfsmittel und Wohnanpassungen.

Beiträge an private Haushalte

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Glarus
  • keine Mittel für Betreuung
  • gesundheitliche Gründe
  • entlastet Angehörige, verzögert Heimeintritt
  • Beratung bei KOGE

Möglicher Anspruch: unbürokratischen Soforthilfe und unterstützend finanzielle Beiträge.

Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP)

Voraussetzungen:
- AHV-Rente
- Wohnhaft seit mind. 2 Jahre in Stadt Zürich
- Wohnt zu Hause und nicht in einem Heim.
- Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse.
- Keine Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Möglicher Anspruch: Beiträge für Tages- und Nachtaufenthalte, regelmässige und Ferienaufenthalte sowie für die Pflege nach Krankenhausaufenthalten, bevor die Person heimkehrt.

Entlastungsgutschein

Voraussetzungen ab 1.1.2024:
  • Erwachsene, zu Hause lebende Personen im Kanton Luzern
  • Anspruch auf Hilflosenentschädigung
  • Unentgeltliche Betreuung durch Angehörige
Möglicher Anspruch: Jährlicher Gutschein für Inanspruchnahme von Dienstleistungen für Notfallhilfe, Haushaltshilfe sowie situative Begleitung und Betreuung.

Beiträge an Entlastungsleistungen

Voraussetzungen ab 1.1.204:

  • Mindestens 60 Minuten täglicher Bedarf an Betreuung/Pflege
  • Unterstützung bei mindestens zwei grundlegenden Lebensaktivitäten oder konstante medizinische Überwachung.
  • Leistung muss im Zuhause der pflegebedürftigen Person in Laufen erbracht werden.
  • Bedarf muss von IBBS Laufental bestätigt sein

Möglicher Anspruch: Kostenerstattung bis CHF 20.00 pro Stunde an zweckdienlichen Entlastungsangebote mit max. 32 Stunden pro Monat.

Zu beachten: Reduktion,  wenn Einkommen mehr als CHF 70'000.- und Vermögen CHF 100'000 (Alleinstehende) oder CHF 200'000.- (Ehepaare).

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