Das Sozialversicherungsgericht Zürich hat in ZL.2024.00072 entschieden, dass der pflegenden Person kein hypothetisches Einkommen zusätzlich zum realen Pflegelohn angerechnet werden darf.

Dies ist relevant für die Berechnung der EL-Vergütung: Wer bereits einen Lohn aus der Spitex-Anstellung bezieht, dem darf nicht noch ein fiktives Einkommen aufgerechnet werden.

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Quelle: ZH Sozialversicherungsgericht / ZL.2024.00072