Das Tessiner Versicherungsgericht (TCA) hat in 36.2025.60 entschieden, dass die Krankenkasse einen Fall zur Spitex-Kostenübernahme neu prüfen muss. Grundpflege durch bei der Spitex angestellte Angehörige ist grundsätzlich zulässig.

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Quelle: TCA Tessin / 36.2025.60