Wichtiger Gegenakzent: Das Verwaltungsgericht Bern bestätigt im konkreten Fall die Vergütbarkeit von Angehörigenpflege. Ein klares Signal, dass Angehörigenpflege rechtlich ernst genommen werden muss.

Zum Entscheid (PDF)

Quelle: Verwaltungsgericht Bern, BE VG 200-2025-503, 19. März 2026