Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_9/2025 vom 23. Februar 2026 klargestellt, dass die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erst mit der ärztlichen Anordnung beginnt.

Was bedeutet das für Sie?

Unsere Empfehlung

Sorgen Sie dafür, dass die Bedarfsabklärung und die ärztliche Anordnung parallel zum Anstellungsprozess eingeleitet werden. So vermeiden Sie eine Lücke zwischen Pflegebeginn und Vergütung.

Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 1 KLV, Art. 8a KLV