Motion 26.3519 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats verlangt, dass der Bundesrat auf Verordnungsstufe (Art. 42 Abs. 3 KVG) regelt, dass Spitex-Organisationen Pflegeleistungen von angestellten pflegenden Angehörigen separat ausweisen müssen. Nur so können Kostenträger ihre Leistungskontrolle und Wirtschaftlichkeitsprüfung wahrnehmen.

Quelle: Curia Vista, Geschäft 26.3519, eingereicht 17.04.2026