Hilfe und Betreuung zu Hause werden künftig schweizweit einheitlich über die Ergänzungsleistungen (EL) finanziert — das Parlament hat die ELG-Revision im Juni 2025 verabschiedet, um selbstbestimmtes Wohnen zu fördern und Heimeintritte zu verzögern oder zu vermeiden. Neu gilt ein für alle Kantone verbindlicher Mindestkatalog: Notrufsystem, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote, Begleit- und Fahrdienste sowie Zuschläge fürs Wohnen. Die Leistungen werden pauschal und im Voraus zusammen mit der jährlichen EL ausgerichtet; die kantonalen Pauschalen müssen in der Summe mindestens 11’160 Franken pro Jahr ergeben. Wichtig zur Abgrenzung: Diese EL-Leistungen sind unabhängig von der Hilflosenentschädigung — beide können gleichzeitig bezogen werden. Das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt: die Wohn-Zuschläge ab Anfang 2027, die übrigen Bestimmungen ab Anfang 2028.

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Quelle: Soziale Sicherheit CHSS, Katharina Schubarth (BSV), 04.06.2026