Die Reform AHV 2030 rechnet die Betreuungsgutschriften künftig jeder betreuenden Person individuell an, ohne Teilung zwischen Ehegatten. Das begrüssen wir. Was die Reform nicht ändert, ist der Zugang: Nach einer Analyse des BSV für SRF vom Oktober 2025 haben rund 10’000 Rentenbeziehende eine Betreuungsgutschrift in ihrer Rente, mit durchschnittlich 130 Franken pro Jahr. Der Massstab ist nicht die Zahl aller Rentenbeziehenden, sondern die Zahl derer, die betreuen: 519’000 Menschen ab 65 erhalten Pflege oder Hilfe, ein gutes Drittel nur von Angehörigen. Zehntausend Renten mit Gutschrift, aufgelaufen über Jahre, stehen jedes Jahr Hunderttausenden von Betreuungsverhältnissen gegenüber. Das ist kein Verteilungsproblem, sondern ein Zugangsproblem. Wir haben am 7. September Stellung genommen.
Unsere sieben Anträge
- Zustimmung zur individuellen Anrechnung und zur Aufhebung der Einkommensteilung.
- Zugang an jedem Kontaktpunkt. Die Kassen kennen die Person mit Hilflosenentschädigung, nicht die, die sie betreut. Deshalb: Hinweis und Formular mit jeder Verfügung, die betreuende Person mit Einverständnis aus der Anmeldung übernehmen, Anrechnung von Amtes wegen, wo beide bekannt sind, etwa bei den Ergänzungsleistungen, und eine Betreuungsfrage bei Nichterwerbstätigen.
- Dauer-Anmeldung statt jährlicher Neuanmeldung. Betreuung dauert im Median sechs Jahre (SCOHPICA 2025). Eine Anmeldung gilt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die fünfjährige Frist bleibt als Auffangregel für nie angemeldete Jahre.
- Anspruch erweitern: auch bei Assistenzbeitrag der IV und kantonalen Betreuungs- und Pflegebeiträgen mit Bedarfsabklärung; das Kriterium der «leichten Erreichbarkeit» streichen.
- Wirkungsbericht und Kostenfolgen: Das BSV publiziert jährlich, wie viele Personen die Gutschrift beantragen und erhalten, wie hoch die Rentenwirkung ist und wie gross der Nichtbezug; die Botschaft weist aus, was voller Zugang kostet. Die Reform ist kostenneutral angelegt; günstig ist die Gutschrift heute nur, weil sie kaum jemand erhält.
- Ausweis auf der E-Plattform 1. Säule: Die Gutschrift erscheint im Konto und als Projektion in der Rentenberechnung; Berechtigte werden aktiv hingewiesen.
- Information: eine Kampagne des BSV mit Ausgleichskassen und Angehörigen-Organisationen zur Gutschrift und zur Altersvorsorge bei Betreuungsarbeit. Nach dem Rückzug der Motion für Betreuungsgutschriften in der zweiten Säule (24.3920, Sommersession 2026) ist die Betreuungsgutschrift der AHV das einzige Vorsorgeinstrument, das Betreuungsarbeit anerkennt.
Gegen das eigene Interesse. Die Anträge 2 und 3 machen einen Teil unserer App überflüssig, weil niemand mehr eine Anmeldung erzeugen muss, wo die Kasse anrechnet oder selbst informiert. Wir stellen sie trotzdem. Die Betreuungsgutschrift ist heute das Beispiel einer Leistung, die auf dem Papier besteht und niemanden erreicht. Die Reform kann zeigen, wie es anders geht.
Eingereicht beim Bundesamt für Sozialversicherungen am 7. September 2026. Die vollständige Stellungnahme senden wir auf Anfrage: publicaffairs@weplus.care.