Assistenzbeitrag der IV

Zu Hause leben statt im Heim? Die IV bezahlt dafür eine Assistenzperson.

Der Assistenzbeitrag ist eine Leistung der IV für Menschen, die eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten und zu Hause leben. Die IV vergütet die Stunden einer Assistenzperson, die die betreute Person selbst anstellt. Wie viele Stunden anerkannt werden, legt die IV-Stelle nach einer Abklärung fest.

Anspruch prüfen ist gratis. Keine Werbung, kein Tracking.

We+ App: Übersicht der geprüften Unterstützungsleistungen

So rechnet die IV — Ansätze 2026

35.30CHF
pro Stunde Assistenz. Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Ferien sind darin bereits inbegriffen.
52.95CHF
pro Stunde, wenn die Hilfe besondere Qualifikationen der Assistenzperson verlangt.
1'500CHF
für Beratung beim Aufbau der Assistenz — innerhalb von 3 Jahren, zu CHF 75 pro Stunde.

Ansätze Stand 2026 (Art. 42quater–42octies IVG, Art. 39a–39j IVV, Merkblatt 4.14). Wie viele Stunden die IV anerkennt, entscheidet die IV-Stelle des Wohnkantons nach einer Abklärung zu Hause. Bereits bezahlte Leistungen werden abgezogen — die Hilflosenentschädigung und die Grundpflege der Krankenkasse. Für Nachtdienst gibt es eine Pauschale pro Nacht.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Dinge, die viele nicht wissen.

Angehörige dürfen nicht angestellt werden

Eltern, Grosseltern und Kinder, Ehe- und eingetragene Partner sowie Personen, die wie ein Ehepaar zusammenleben, sind als Assistenzpersonen ausgeschlossen. Betreuen Angehörige selbst, fliesst kein Geld. Das Bundesgericht hat das im Juni 2026 bestätigt und die Frage an das Parlament verwiesen.

Ohne Anstellung kein Geld — auch nicht rückwirkend

Vergütet werden nur Stunden, die eine angestellte Assistenzperson tatsächlich geleistet hat. Darum: Anstellung so früh wie möglich vorbereiten. Verzögert sich der Entscheid, kannst Du einen Vorschuss verlangen — die IV-Stelle weist nicht von sich aus darauf hin.

Die IV zahlt auch die Beratung

Beim Einrichten und Organisieren der Assistenz beteiligt sich die IV mit CHF 75 pro Stunde, höchstens CHF 1'500 in drei Jahren. Die Beratung kannst Du schon vor der Anmeldung beantragen — bis zum Entscheid übernimmt die IV höchstens CHF 700.

Für Kinder gelten Zusatzbedingungen

Minderjährige brauchen neben der Hilflosenentschädigung und dem Wohnen zu Hause eine weitere Voraussetzung: Regelklasse oder Ausbildung, mindestens 10 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche, oder einen Intensivpflegezuschlag für mindestens 6 Stunden pro Tag. Es gibt ein eigenes Anmeldeformular.

So hilft We+

Alle Anmeldungen. Ein Dossier.

  • 01 Anspruch prüfen — kostenlos.Du beantwortest wenige Fragen, die App prüft den Assistenzbeitrag und über 50 weitere Leistungen — auch die Hilflosenentschädigung der IV, die Voraussetzung dafür ist. Alles auf Deinem iPhone, ohne Konto.
  • 02 Die Anmeldung füllt sich aus.We+ füllt das amtliche Formular aus — für Erwachsene und für Minderjährige. Du prüfst, unterschreibst von Hand und reichst es bei der IV-Stelle des Wohnkantons ein.
  • 03 Vorbereitet in die Abklärung.Im Journal hältst Du fest, wobei die betreute Person Hilfe braucht und wie lange. Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag, weitere Anträge: ein Dossier statt Papierkrieg — und ein Lotse, der Schritt für Schritt erklärt.
Was sich gerade ändert

Laufende Geschäfte zum Assistenzbeitrag.

Einreichefrist 1. Oktober 2027 noch 331 Tage unter Vorbehalt
12.409

Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages

Wir verfolgen das

Die Initiative verlangt seit dem 14. März 2012, dass Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrags zu höchstens 80 Prozent entschädigt werden. Der Nationalrat verlängerte die Frist am 26. September 2025 mit 92 zu 79 Stimmen erneut, bis zur Herbstsession 2027; eine Minderheit wollte abschreiben. Das Bundesgericht hat die Frage im Juni 2026 ausdrücklich an den Gesetzgeber verwiesen (8C_283/2025 E. 4.3.4).

Bund · Nationalrat (SGK-N)

Alle Geschäfte auf Public Affairs →

Wie die Gerichte entscheiden

Was die Gerichte zum Assistenzbeitrag sagen.

Aus unseren News · 21. Juli 2026 Bundesgericht: Assistenzbeitrag zahlt nur für angestellte Assistenzpersonen Eine Familie betreute ihr schwer behindertes Kind selbst, bis sie eine Assistenzperson anstellen konnte. Für diese Monate gibt es kein Geld: Das Bundesgericht bestätigt den Ausschluss naher Angehöriger und verweist die Frage an den Gesetzgeber. Bundesgericht 8C_283/2025 · 5. Juni 2026 Ohne angestellte Assistenzperson fliesst kein Geld — auch nicht rückwirkend Haben die Eltern ihr Kind während der Abklärung selbst betreut, gibt es für diese Monate nichts — der Assistenzbeitrag vergütet nur Stunden einer angestellten Assistenzperson, und der Anspruch beginnt erst mit der Anstellung (E. 4.3.3). Dass Angehörige leer ausgehen, nennt das Gericht eine rechtspolitische Frage für den Gesetzgeber (E. 4.3.4). Für dich heisst das: Anstellung so früh wie möglich vorbereiten und bei Verzögerung einen Vorschuss verlangen (Art. 19 Abs. 4 ATSG). BGE 152 V 167 · 27. April 2026 Kinderbetreuung zählt im Assistenzbeitrag — pauschal nach FAKT2 Betreut eine behinderte Person eigene Kinder, zählt dieser Aufwand beim Assistenzbeitrag mit — aber pauschal nach dem Abklärungsinstrument FAKT2 mit den Zuschlägen des BSV für Alleinerziehende und mehrere Kinder (E. 6.3). Hat ein Kind selbst erhöhten Bedarf, gehört der in eine eigene Hilflosenentschädigung des Kindes, nicht in den Assistenzbeitrag (E. 6.4). BGE 140 V 543 · 17. Oktober 2014 Was Angehörige bei der Abklärung sagen, gehört in den Bericht Die Abklärungsperson muss die Angaben der Personen berücksichtigen, die im Alltag helfen; sehen sie etwas anders, muss das im Bericht stehen, und der Bericht muss jede Lebensverrichtung begründen (E. 3.2.1). Für dich heisst das: bei der Abklärung dabei sein und schildern, wobei du hilfst.

Einordnung von We+, keine Rechtsberatung. Urteile verlinken auf den Volltext, Einträge aus unseren News auf unseren Beitrag mit dem Link zum Urteil.

Mitreden

Deine Erfahrung zählt auch in der Politik.

Steht ein Geschäft zum Assistenzbeitrag an, kannst du in der App über «Mitreden» deinen Ratsmitgliedern eine E-Mail schreiben. Unsere Eingaben kannst du in der App mittragen und so zeigen, dass du hinter der Position stehst.

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