Zu Hause leben statt im Heim? Die IV bezahlt dafür eine Assistenzperson.
Der Assistenzbeitrag ist eine Leistung der IV für Menschen, die eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten und zu Hause leben. Die IV vergütet die Stunden einer Assistenzperson, die die betreute Person selbst anstellt. Wie viele Stunden anerkannt werden, legt die IV-Stelle nach einer Abklärung fest.
Anspruch prüfen ist gratis. Keine Werbung, kein Tracking.
So rechnet die IV — Ansätze 2026
35.30CHF
pro Stunde Assistenz. Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Ferien sind darin bereits inbegriffen.
52.95CHF
pro Stunde, wenn die Hilfe besondere Qualifikationen der Assistenzperson verlangt.
1'500CHF
für Beratung beim Aufbau der Assistenz — innerhalb von 3 Jahren, zu CHF 75 pro Stunde.
Ansätze Stand 2026 (Art. 42quater–42octies IVG, Art. 39a–39j IVV, Merkblatt 4.14). Wie viele Stunden die IV anerkennt, entscheidet die IV-Stelle des Wohnkantons nach einer Abklärung zu Hause. Bereits bezahlte Leistungen werden abgezogen — die Hilflosenentschädigung und die Grundpflege der Krankenkasse. Für Nachtdienst gibt es eine Pauschale pro Nacht.
Das Wichtigste in Kürze
Vier Dinge, die viele nicht wissen.
Angehörige dürfen nicht angestellt werden
Eltern, Grosseltern und Kinder, Ehe- und eingetragene Partner sowie Personen, die wie ein Ehepaar zusammenleben, sind als Assistenzpersonen ausgeschlossen. Betreuen Angehörige selbst, fliesst kein Geld. Das Bundesgericht hat das im Juni 2026 bestätigt und die Frage an das Parlament verwiesen.
Ohne Anstellung kein Geld — auch nicht rückwirkend
Vergütet werden nur Stunden, die eine angestellte Assistenzperson tatsächlich geleistet hat. Darum: Anstellung so früh wie möglich vorbereiten. Verzögert sich der Entscheid, kannst Du einen Vorschuss verlangen — die IV-Stelle weist nicht von sich aus darauf hin.
Die IV zahlt auch die Beratung
Beim Einrichten und Organisieren der Assistenz beteiligt sich die IV mit CHF 75 pro Stunde, höchstens CHF 1'500 in drei Jahren. Die Beratung kannst Du schon vor der Anmeldung beantragen — bis zum Entscheid übernimmt die IV höchstens CHF 700.
Für Kinder gelten Zusatzbedingungen
Minderjährige brauchen neben der Hilflosenentschädigung und dem Wohnen zu Hause eine weitere Voraussetzung: Regelklasse oder Ausbildung, mindestens 10 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche, oder einen Intensivpflegezuschlag für mindestens 6 Stunden pro Tag. Es gibt ein eigenes Anmeldeformular.
So hilft We+
Alle Anmeldungen. Ein Dossier.
01Anspruch prüfen — kostenlos.Du beantwortest wenige Fragen, die App prüft den Assistenzbeitrag und über 50 weitere Leistungen — auch die Hilflosenentschädigung der IV, die Voraussetzung dafür ist. Alles auf Deinem iPhone, ohne Konto.
02Die Anmeldung füllt sich aus.We+ füllt das amtliche Formular aus — für Erwachsene und für Minderjährige. Du prüfst, unterschreibst von Hand und reichst es bei der IV-Stelle des Wohnkantons ein.
03Vorbereitet in die Abklärung.Im Journal hältst Du fest, wobei die betreute Person Hilfe braucht und wie lange. Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag, weitere Anträge: ein Dossier statt Papierkrieg — und ein Lotse, der Schritt für Schritt erklärt.
Was sich gerade ändert
Laufende Geschäfte zum Assistenzbeitrag.
Einreichefrist1. Oktober 2027noch 331 Tageunter Vorbehalt
12.409
Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages
Wir verfolgen das
Die Initiative verlangt seit dem 14. März 2012, dass Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrags zu höchstens 80 Prozent entschädigt werden. Der Nationalrat verlängerte die Frist am 26. September 2025 mit 92 zu 79 Stimmen erneut, bis zur Herbstsession 2027; eine Minderheit wollte abschreiben. Das Bundesgericht hat die Frage im Juni 2026 ausdrücklich an den Gesetzgeber verwiesen (8C_283/2025 E. 4.3.4).
Steht ein Geschäft zum Assistenzbeitrag an, kannst du in der App über «Mitreden» deinen Ratsmitgliedern eine E-Mail schreiben. Unsere Eingaben kannst du in der App mittragen und so zeigen, dass du hinter der Position stehst.