Zürich, 29. Oktober 2026 – Ab 2028 zahlt der Kanton Zug wieder den normalen Anteil an die Spitäler. Der Regierungsrat rechnet deshalb mit einem Prämiensprung von rund einem Viertel. Die Kommission will ihn abfedern: 75 Millionen Franken im Jahr 2028, gleich viel für jede versicherte Person. We+, die App für betreuende Angehörige, hat die Vorlagen gelesen. Die Entlastung erreicht die Haushalte am wenigsten, die sie am dringendsten brauchen.
«Vor einem Jahr hat der Zuger Kantonsrat eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige abgelehnt. Die Regierung nannte sie Giesskannenprinzip. Heute berät derselbe Rat über eine Giesskanne von 75 Millionen Franken, die bei den Haushalten mit einem Pflegefall am wenigsten ankommt. Wir verlangen kein zusätzliches Geld. Wir verlangen, dass die Betreuenden bei der zweiten EFAS-Etappe und bei der neuen EL-Verordnung mit am Tisch sitzen.»
— Patrick Hofer, Präsident We Technology und Initiant des Angehörigenverbands
Gleich viel für alle, nichts für die Belasteten
Ob ein Haushalt 60'000 oder 600'000 Franken verdient, spielt dabei keine Rolle. Die Kommission nennt das selbst «giesskannenförmig». Für Haushalte mit Prämienverbilligung ist der Prämiensprung laut Gesundheitsdirektion «nicht spürbar», also auch die Abfederung nicht: Sinkt die Prämie, sinkt die Verbilligung. Rund 16 Millionen fliessen so an den Kanton zurück. Bei Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe wirkt derselbe Mechanismus. Was dieselben 75 Millionen gezielt in der Prämienverbilligung bewirken würden, wollte die Staatswirtschaftskommission wissen. Antwort: Das lasse sich «mit verhältnismässigem Aufwand» nicht ermitteln. Die zielgenaue Variante wurde nicht gerechnet.
Der Mittelstand mit einem Pflegefall zahlt dreifach
Mit der Kopfpauschale werde «vor allem der Mittelstand» entlastet, heisst es im Bericht der Staatswirtschaftskommission. Für den Mittelstand mit einem Pflegefall zu Hause stimmt das nicht. Diese Haushalte liegen über der Grenze der Prämienverbilligung. Sie tragen den Prämiensprung voll und erhalten die Abfederung zum selben Pro-Kopf-Satz wie ein Haushalt mit 600'000 Franken Einkommen. Dazu kommen Kosten, die keine Prämie abbildet, allen voran die Betreuung: Sie ist keine Leistung der Krankenkasse. Entlastungsdienste, Tagesstrukturen und Haushalthilfe zahlt der Haushalt selbst, dazu Franchise, Selbstbehalt, Patientenbeteiligung an der Spitex, Hilfsmittel und Fahrten. Den grössten Teil der Betreuung leisten die Angehörigen unbezahlt, meist mit einem reduzierten Pensum, denn rund ein Viertel der betreuenden Angehörigen in der Schweiz hat die Erwerbsarbeit eingeschränkt. Pflegen sie zu Hause, ersparen sie dem Kanton den Heimplatz, dessen Kosten die Ergänzungsleistungen decken. Eine Betreuungszulage oder einen Steuerabzug gibt es in Zug dafür nicht.
Wer durch die Pflege unter die Grenze der Prämienverbilligung rutscht, hat vom Prämiensprung nichts und von der Abfederung nichts. Wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätte und ihn nicht kennt, finanziert die Lücke selbst. Zug ist einer der reichsten Kantone der Schweiz und hat bei den Ergänzungsleistungen eine der tiefsten Quoten und eine der tiefsten Ausgaben je Einwohnerin und Einwohner, auch für Hilfe und Pflege zu Hause. Ob das Wohlstand oder Nichtbezug ist, weist keine Statistik aus. Eine Pflicht, Anspruchsberechtigte zu identifizieren und zu informieren, wurde in der Vernehmlassung zum EG ELG verlangt, das der Rat heute ebenfalls berät. Der Regierungsrat hat sie nicht übernommen.
Vor einem Jahr abgelehnt, mit demselben Argument
Am 30. Oktober 2025 lehnte der Kantonsrat ein Postulat aus der FDP ab: einen Pflegeabzug von 12'000 Franken oder eine Betreuungszulage von 6'000 Franken für Menschen, die unentgeltlich Angehörige pflegen oder betreuen. Der Regierungsrat hatte argumentiert, der Steuerabzug nütze wegen der Progression «einkommensstarken Personen automatisch wesentlich mehr», die Betreuungszulage sei «eine wenig effiziente und administrativ aufwändige Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip». Der Finanzdirektor regte in der Debatte einen neuen Vorstoss an, «mit der Zusage der Regierung, dass diese mitarbeiten wird, um dem Grundanliegen der Postulanten innert nützlicher Frist Rechnung zu tragen». «Das Thema ist nicht zum letzten Mal im Rat», schrieb die Zuger Zeitung am Tag darauf. Ein Jahr später liegt kein neuer Vorstoss vor. Beide Argumente treffen heute den eigenen Vorschlag: Die Kopfpauschale ist die Giesskanne, und ab 2029 soll die Kantonsbeteiligung an die Formel des Steuerrabatts gekoppelt werden, der laut Kommission «Personen mit sehr hohen Einkommen und Vermögen absolut gesehen am stärksten» entlastet.
Zwei Vorlagen, bei denen die Betreuenden an den Tisch gehören
Die zweite EFAS-Etappe bringt ab 2032 die Pflege in die einheitliche Finanzierung, der Regierungsrat kündigt eine separate Vorlage an. Bis Oktober 2027 muss Zug zudem die neue EL-Verordnung zu Hilfe und Betreuung zu Hause erlassen, Vernehmlassung im Frühjahr 2027. Die SP-Fraktion hat gefragt, ob Fachorganisationen für Betreuung zu Hause einbezogen werden. Die Antwort, die der Rat heute zur Kenntnis nimmt, nennt die Gemeinden und «bei Bedarf» externe Experten. Angehörigenorganisationen gehören an diesen Tisch. Betreuende und pflegende Angehörige aus dem Kanton Zug können dem Angehörigenverband in Gründung beitreten und ihre Anliegen so gegenüber Kantonsrat, Regierung und Gemeinden vertreten lassen: weplus.care/verein.
Quellen: Kantonsrat Zug, Vorlagen 4131.1 (9.6.2026), 4131.3 (19.10.2026), 4131.4 (30.9.2026), 4130.1 (9.6.2026), 4106.2 (29.9.2026), 3779.1/3779.2 (2024/2025), Protokoll der Sitzung vom 30.10.2025; BSV, Statistik der EL zur AHV und IV 2025 (Mai 2026); BFS STATPOP 2025. Rechenweg und Tabellen: github.com/wepluscare/daten.

