Zürich, 30. Oktober 2026 – Heute bedanken sich Kantone, Gemeinden und Hilfswerke bei den Menschen, die Partnerinnen, Eltern und Kinder zu Hause betreuen und pflegen. Dank ist verdient. Er genügt aber nicht mehr. Während die Schweiz Danke sagt, werden in Bern und in den Kantonen Regeln über die Angehörigenpflege geschrieben, ohne dass die Betroffenen am Tisch sitzen. We+, die App für betreuende Angehörige, hat deshalb eine Seite aufgeschaltet, auf der sich Interessierte für die Gründung eines eigenen Angehörigenverbands eintragen können: weplus.care/verein.
Betreuende Angehörige haben in der Schweiz keinen rechtlichen Status. Der Ständerat hat den Bundesrat im März 2024 beauftragt, ihre Situation zu analysieren und zu prüfen, ob eine einheitliche Rechtsstellung auf Bundesebene möglich und sinnvoll wäre (Postulat 23.4333 der Gesundheitskommission des Ständerats). Der Bundesrat hatte das Postulat abgelehnt: Eine einheitliche Definition hält er für «nicht umsetzbar». Zweieinhalb Jahre später liegt kein Bericht vor; die Forschung dazu wurde erst im Mai 2025 ausgeschrieben. Der Kurs in Bundesbern ist angehörigenunfreundlich. Genf arbeitet derweil an einem eigenen Statut, die Waadt wartet auf Bundesbern: Wer Angehörige betreut, lebt je nach Kanton in einer anderen Rechtsordnung.
Rechte offen, Pflichten im Detail
Während die Grundsatzfrage der Rechte offen bleibt, werden die Pflichten bereits im Detail geschrieben. Das Parlament hat 2025 beschlossen, die bezahlte Angehörigenpflege auf «Ausnahmefälle» zu beschränken, und am 29. September die Motion 26.3012 überwiesen, die Grundpflege durch Angehörige von der «familiären Hilfe» abgrenzen und tiefere Beiträge prüfen will. Das steht quer zur Pflegeinitiative: 2021 hat das Volk in die Verfassung geschrieben, dass die in der Pflege tätigen Personen nach Ausbildung und Kompetenzen eingesetzt und ihre Leistungen angemessen abgegolten werden. Pflegende Angehörige haben denselben Kurs, dieselbe Dokumentation und dieselben Qualitätsanforderungen wie andere Pflegehelferinnen. Sie sind die Gruppe, die bei der Umsetzung der Pflegeinitiative nicht besser, sondern schlechter gestellt werden soll. Was ein Ausnahmefall ist und wo die unbezahlte Familienpflicht beginnt, entscheidet nun die Verwaltung. Aus Sicht von We+ droht eine Pflicht durch die Hintertür: zuerst die Verordnung, die den Familien die Pflege zuweist, irgendwann später die Frage nach ihren Rechten. Diese Reihenfolge ist falsch. So verhandelt eine Gesellschaft, die altert, die Verantwortung zwischen Familien, Staat und Unternehmen nicht neu: nicht auf dem Verordnungsweg und nicht ohne die, die sie tragen.
Dabei ist die Rechtslage klarer, als die Debatte vermuten lässt. Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom Oktober 2025 selbst fest, dass Angehörige grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Sozialversicherungen zu entlasten, und dass es für die Anrechnung einer Beistandspflicht der Angehörigen im Krankenversicherungsgesetz keine gesetzliche Grundlage gibt. Eine Pflicht, Angehörige selbst zu pflegen, kennt nur das Zivilrecht, zwischen Ehegatten sowie Eltern und Kindern, und auch dort nur im Rahmen des Zumutbaren. Die Verwandtenunterstützung verpflichtet in Notlagen zu Geld, nicht zu Pflege. Und das Zumutbare schrumpft: Der medizinische Fortschritt verlängert das Leben, «ambulant vor stationär» verlagert die Pflege nach Hause, und die Zahl der Menschen, die betreuen könnten, nimmt laut Obsan bis 2040 um einen Fünftel ab, während der Bedarf steigt. Der Bundesrat schreibt es in seinem Bericht selbst: Die unentgeltliche Pflege durch Angehörige dürfte abnehmen, und sie «kann überdies auch nicht von staatlicher Seite eingefordert werden». Angehörigenarbeit lässt sich nicht verordnen. Wer Leistungen mit Verweis auf die Familie kürzen will, braucht laut dem Bericht eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage: ein Gesetz, mit Vernehmlassung, Parlament und Referendum. Der europäische Dachverband der Angehörigenorganisationen, Eurocarers, formuliert es in seinem vierten Leitprinzip so: Menschen sollen das Recht haben, frei zu entscheiden, ob sie Angehörige betreuen wollen und in welchem Umfang; wer Betreuung braucht, soll wählen können, von wem.
Der Bundesrat hat am 29. September, am Tag des Nationalratsentscheids, bestätigt, dass in der Angehörigenpflege Fehlanreize seitens privater Akteure bestehen, und für Anfang 2027 Massnahmen angekündigt. Wer diese Akteure sind und wessen Interessen die laufenden Vorstösse bedienen, bleibt für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar. Für We+ ist klar: Die pflegenden Angehörigen drohen zu Leidtragenden undurchsichtigen politischen Lobbyings im Gesundheitswesen zu werden. Die Rechnung dafür darf nicht bei denen landen, die pflegen.
Das Instrument liegt seit fünf Jahren bereit
Der Bundesrat hat vor einem Jahr selbst gesagt, wie Qualität und Begleitung in der Angehörigenpflege verbindlich geregelt werden können: im Qualitätsvertrag nach Artikel 58a des Krankenversicherungsgesetzes, den er als «das sinnvollste Instrument» bezeichnet. Die Spitex- und Versichererverbände haben einen solchen Vertrag mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmung noch immer nicht eingereicht. Den Organisationen der Angehörigen weist der Bericht nur «Informationskampagnen» und «Anlaufstellen» zu, keinen Platz am Verhandlungstisch.
We+ fordert, dass die Angehörigenorganisationen bei diesem Qualitätsvertrag dazugehören. Das ist keine Schweizer Sonderforderung: Eurocarers verlangt im Positionspapier «A Fair Deal for Carers» (2024), dass Angehörigenorganisationen «als gleichberechtigte Partner im Zentrum aller Verhandlungen» anerkannt werden. Das Papier entstand unter Mitwirkung aus der Schweiz, unter anderem von Iren Bischofberger (ETH Zürich).
«Wer von Angehörigen dieselben Kurse, dieselbe Dokumentation und dieselbe Qualität verlangt wie von Pflegehelferinnen, kann sie nicht gleichzeitig von jedem Tisch fernhalten, an dem diese Regeln entstehen. Dank ist schön. Mitsprache ist das, was fehlt.»
— Patrick Hofer, Präsident We Technology und Initiant des Angehörigenverbands
Die Stimme fehlt, genau jetzt
Auf Bundesebene gibt es heute keine Organisation, in der pflegende Angehörige selbst Mitglied sind und für sich sprechen. Die bestehenden Interessenvertretungen sind Zusammenschlüsse von Hilfswerken und Fachverbänden. Der Pflege-Dachverband alliance care, dem sich auch der neue Verband der Pflegenden ohne Diplom angeschlossen hatte, hat am 14. Oktober nach Stellenabbau den Konkurs beschlossen und wird aufgelöst. In Zürich stand bei der Vernehmlassung zur Pflegeverordnung keine Angehörigenorganisation auf dem Verteiler.
Die Debatte um die bezahlte Angehörigenpflege trifft eine Teilgruppe besonders: die pflegenden Angehörigen, die bei einer Spitex angestellt sind. Die Auswertung von über 2'000 öffentlichen Beiträgen durch We+ zeigt, wie aus einem anerkannten Versorgungsmodell ein Reputationsschaden wurde. Die Tonalität kippte seit 2022 ins Negative: Über 500 Beiträge enthalten potenziell herabsetzende Darstellungen, und sie tauchten über Akteursgruppen hinweg zeitgleich auf. Das Wort «Wildwuchs» kam aus dem Ständerat. Der Schaden bleibt nicht bei den Angestellten. Denn die Grenze zwischen Betreuen und Pflegen zieht nicht die Person, sondern das Leben. Wer heute für die Mutter einkauft und die Post erledigt, wäscht sie in fünf Jahren und hebt sie in zehn aus dem Bett. Die Mutter eines Kindes mit Behinderung beginnt als Pflegende und bleibt Betreuende, ein Leben lang. Ein Schlaganfall, eine Demenzdiagnose, ein Unfall: Jede dieser Wendungen macht aus einer betreuenden Angehörigen über Nacht eine pflegende. Wer die eine Gruppe als «Pflegewildwuchs» verhandelt, trifft alle 1,4 bis 1,7 Millionen Menschen, die Angehörige begleiten, und untergräbt genau das, was die SCOHPICA-Studie als zentrales fehlendes Element benennt: Anerkennung.
«Die We+-Analyse der Diskursräume zeigt in jüngster Zeit eine deutliche Zunahme inauthentischer Aktivitäten politischer Akteure, die mit entwürdigenden Aussagen die unverzichtbare Arbeit der Pflegehelfenden der Lächerlichkeit preisgeben. Wir beobachten das nicht nur. Wir stellen uns dem Dialog und antworten.»
— Patrick Hofer
Der Angehörigenverband
Der Verband entsteht als unabhängiger, nicht gewinnorientierter Verein nach Schweizer Recht und ist keine Spitex. Er will die ideellen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen betreuender und pflegender Angehöriger vertreten, bei Gesetzes- und Verordnungsprojekten Stellung beziehen und eine demokratisch legitimierte Mitgliedschaft aufbauen. Angesprochen sind betreuende Angehörige, angestellt oder nicht, und Personen mit Pflegeausbildung. Wie der Verband arbeiten und sich finanzieren soll, steht in einer zweiseitigen Diskussionsgrundlage: weplus.care/verein/diskussionsgrundlage.pdf. Die Gründungsversammlung ist für Ende 2026 vorgesehen. Wer informiert bleiben und mitgestalten will, trägt sich ein unter weplus.care/verein. Die Eintragung ist eine Interessensbekundung, noch keine Mitgliedschaft.

