Zürich, 26. Oktober 2026 – Wenn im Luzerner Kantonsrat in der Wintersession über Angehörigenpflege debattiert wird, geht es schnell um «explodierende Kosten». Doch pflegende Angehörige sind kein «Fehlanreiz» – sie leisten unverzichtbare Arbeit. Was der Diskurs ausblendet: Sichtbare Kosten sind keine neuen Kosten. Die Anstellung macht Pflege sichtbar, die Familien vorher unbezahlt geleistet haben. Sie ist die logische Konsequenz der steigenden Lebenserwartung, der politisch gewollten Verlagerung nach Hause («ambulant vor stationär») und des klaren Volkswillens: Mit der Pflegeinitiative hat die Schweizer Stimmbevölkerung 2021 eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen in der Verfassung verankert. We+, die App für betreuende Angehörige, warnt davor, die Arbeit von Familien mit Schlagworten wie «Missbrauch» abzuwerten und den Spardruck auf ihrem Rücken abzuladen. Sie fordert stattdessen klare Rechte, echte Partizipation und politische Mitsprache bei der anstehenden Revision des Betreuungs- und Pflegegesetzes.

Regierungsgebäude des Kantons Luzern. Bild: Kanton Luzern.
Regierungsgebäude des Kantons Luzern. Bild: Kanton Luzern.Download

Die Diskussion um die Vergütung der Angehörigenpflege wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welche Leistungen muss ein Tarif abdecken, damit die Pflege durch Angehörige fachlich begleitet, sozial abgesichert und fair entschädigt werden kann?

«Die entscheidende Frage ist doch: Was soll der Tarif überhaupt bezahlen?», sagt Patrick Hofer, Präsident von We+. «Bevor starre Obergrenzen diskutiert werden, muss klar definiert sein, welche Leistungen ein gutes Angebot umfasst: fachliche Anleitung, Erreichbarkeit im Notfall, ein systematisches Belastungsscreening und eine echte soziale Absicherung. Gleichzeitig braucht es Transparenz darüber, welcher Anteil der Vergütung tatsächlich bei den pflegenden Angehörigen ankommt. Eine gesetzlich verankerte Mindestweitergabequote könnte sicherstellen, dass ihre unverzichtbare Arbeit angemessen entschädigt wird.»

Für We+ steht fest: Eine nachhaltige Regulierung muss Qualität, Wirtschaftlichkeit und faire Arbeitsbedingungen gemeinsam berücksichtigen. Pauschale Vergütungskürzungen allein lösen die strukturellen Herausforderungen der Angehörigenpflege nicht.

Stadt Luzern: Petition fordert digitale Vereinfachung für Familien

Wie einfache, digitale Zugänge pflegende Familien entlasten können, hat die Stadt Luzern bereits vorgezeichnet: Im Konzept «Gute Betreuung im Alter» (B+A 42, Kap. 5.5.2) versprach der Stadtrat, Betroffene direkt zu stärken, und reservierte für die digitale Unterstützung betreuender Angehöriger eigens ein Budget. Gewürdigt wurde damals das Vorläuferprojekt von We+ (Swiss Carers), über das auch die «Luzerner Zeitung» berichtete. Doch anstatt den bürokratischen Dschungel für Familien digital zu vereinfachen, droht das Vorhaben nun in Verbandsstrukturen zu versickern.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben Luzerner Angehörige eine Petition auf petitio.ch lanciert: Sie fordern den Stadtrat auf, das budgetierte Projekt freizugeben und die We+-App offiziell auf der städtischen «Anlaufstelle Alter» aufzuschalten: petitio.ch/petitions/1zlRh

Dank ist verdient. Mitsprache ist das, was fehlt

Am 30. Oktober begeht die Schweiz den Tag der betreuenden Angehörigen. Auch im Kanton Luzern schalten Gemeinden Dankesaufrufe und verweisen auf bestehende Hilfsangebote und Broschüren. Doch Dank genügt nicht mehr.

«Wer von Angehörigen dieselben Pflegehelfer-Kurse, dieselbe Pflegedokumentation und dieselbe Qualität verlangt wie von den anderen Pflegehelfenden der Spitex, kann sie nicht gleichzeitig schlechter bezahlen und von jedem Verhandlungstisch fernhalten. Dank ist schön. Mitsprache ist ein Recht.»

— Patrick Hofer

Wenn das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement mit den Spitex-Verbänden und dem Verband Luzerner Gemeinden Vereinbarungen trifft, sitzen die Angehörigen nicht am Tisch. Das ändert sich jetzt: In Luzern formiert sich eine Gruppe betroffener Angehöriger, die sich aktiv in die anstehende Gesetzesberatung einbringt. Sie schliessen sich der Gründung des ersten unabhängigen Schweizer Angehörigenverbands an (weplus.care/verein), dessen Gründungsversammlung für Ende 2026 angesetzt ist.

Vier Forderungen an die Luzerner Politik

  1. Erst Angebot definieren, dann über Tarife entscheiden: Die Politik muss festlegen, welche Leistungen der Tarif abdecken soll (fachliche Begleitung, Notfall-Erreichbarkeit und Qualitätssicherung). Vorgeschlagene Obergrenzen wie der 58-Franken-Deckel sind daran zu messen und zu überdenken – flankiert von einer gesetzlichen Mindestweitergabe-Quote für den Lohn der Pflegenden.
  2. Eignungsnachweis statt Altersgrenze: Die im Gesetzesentwurf vorgesehene starre Altersgrenze (25 bis 70 Jahre) ist diskriminierend. Entscheidend ist die gesundheitliche und fachliche Eignung, inklusive der Gleichstellung digitaler Lernformate mit physischen Kursen.
  3. Psychosoziales Belastungsscreening im Tarif verankern: Ein systematisches Belastungsscreening und eine Entlastungspflicht der Versorgungsregionen müssen integraler Bestandteil des tarifierten Angebots sein, bevor pflegende Angehörige selbst zum Pflegefall werden.
  4. Angehörige an den Tisch: Gesetzlicher Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern pflegender Angehöriger bei Leistungsvereinbarungen und Qualitätsvorgaben.