Auf der Traktandenliste der Luzerner September-Session stehen als Nummern 75 bis 77 drei Vorstösse zur Angehörigenpflege, voraussichtlich am Montag, 14. September: die Anfragen A 671 (Schärli) und A 694 (Engler) und das Postulat P 716 (Ursprung), über das abgestimmt wird. Wir haben den 120 Mitgliedern des Kantonsrats am 3. September zu jedem der drei Geschäfte geschrieben, weil in dieser Debatte über wenige Akteure gesprochen wird, die Regeln aber alle treffen, die pflegen.

A 671, Kosten und Aufsicht. Die Antworten des Regierungsrats vom 26. Mai enthalten die einzigen Luzerner Zahlen und sagen offen, was der Kanton nicht weiss: wie viele Angehörige angestellt sind, welche Margen erzielt werden, wie oft Abrechnungen geprüft werden. Konkrete Hinweise auf Entschädigung ohne Pflegeleistung liegen ihm keine vor. Sein Schluss: «Unser Rat sieht einen grösseren Handlungsbedarf bei der Beschränkung der Gewinnmargen als bei der Reduktion der Vergütung.» Dem stimmen wir zu. Sichtbare Kosten sind keine neuen Kosten; die Instrumente gegen Margen bestehen: Kosten- und Leistungsausweis, Zulassung mit Qualitätsvorgaben, Deklaration auf der Rechnung.

A 694, Herausforderungen und Zuständigkeiten. Der Tarif bezahlt ein Angebot, und das Angebot steht im Arbeitsvertrag: vor der Anstellung Bedarfsabklärung und die Prüfung, ob eine Anstellung sinnvoll ist, denn ein gutes Angebot sagt auch Nein; während der Anstellung Anleitung und Aufsicht durch Pflegefachpersonen, Erreichbarkeit im Notfall, Ablösung, Erkennen von Überlastung, Fortbildung; im Vertrag Lohn Ende Monat mit Sozialversicherungen, der ausgewiesene Lohnanteil, Ausstieg jederzeit und eine Übergangsregelung. Der Regierungsrat plant Qualitätsanforderungen in der Revision des Betreuungs- und Pflegegesetzes. Genau dort gehört das Angebot definiert, bevor über Tarife entschieden wird. Drei dieser Elemente stehen als Anträge in unserer Stellungnahme vom Juni: Eignungsnachweis statt Altersgrenze, bedarfsorientierte Begleitung, Belastungs-Screening mit Entlastungspflicht.

P 716, faire und transparente Tarife. Das Postulat verlangt, was auch der Bundesrat vorschlägt: Offenlegung des Lohnanteils, einheitliche Restfinanzierung und Kostenrechnung, faire Entschädigung und keine Gewinnabschöpfung. Der Vollkosten-Deckel von 58 Franken im Verordnungsentwurf sagt bisher nicht, was er bezahlt und was bei der pflegenden Person ankommt. Unsere Stellungnahme zum Gesetz vom Juni beantragt zum Deckel eine gesetzliche Mindestweitergabe-Quote an die pflegende Person und die Überprüfung seiner Höhe anhand von Kostendaten; die Offenlegung des Lohnanteils, die das Postulat verlangt, macht die Quote kontrollierbar.

Unsere Bitte. P 716 erheblich erklären und die Ziffern 1, 3 und 7 gewichten. Und die Angehörigen an den Tisch holen: Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat in diesem Jahr mit den Spitex-Verbänden und dem Gemeindeverband einen Letter of Intent unterzeichnet, ohne sie.

Das vollständige Briefing und unseren Backgrounder mit Grafiken senden wir auf Anfrage: publicaffairs@weplus.care.