Debatte 12. November 2026 noch 12 Tage unter Vorbehalt
A 0130/2026
Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen für Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen
Wir verfolgen das
Auftrag der Mitte/EVP-Fraktion (17 Unterschriften): Betriebs- und Abrechnungsbewilligungen von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, um Vorschriften zur Personaldotation ergänzen. Die Regierung hat die Erfüllung mit Massnahme 3.5 des RRB 2026/1553 (08.09.2026) bereits vorgespurt: Minimalanforderungen in GesV und ZulaV, «so rasch als möglich», spätestens 01.01.2028. Der Auftragstext verlangt die Entschärfung «ohne … den Kostendruck auf die pflegenden Familienangehörigen zu verschieben».
Debatte 30. November 2026 noch 30 Tage unter Vorbehalt
22.26.17
Gesundheitsgesetz
Wir verfolgen das
Das neue Gesundheitsgesetz regelt Pflegeheime und Spitex erstmals integral und ändert das Pflegefinanzierungsgesetz: Die Restfinanzierung der Gemeinden wechselt von Höchstansätzen zu Normkosten je Versorgungsniveau, abgestuft nach Qualifikation des Personals, Anfahrtsweg und Betriebszeiten (Art. 17d/e PFG). Damit erfüllt die Regierung die Motion 42.24.13 «Höchstkosten für Leistungen pflegender Angehöriger» (gutgeheissen 04.06.2025); seit 01.01.2026 gilt übergangsweise ein Höchstansatz von Fr. 68.90 je Stunde für Grundpflege durch angestellte Angehörige (rund 40 Prozent weniger Restkosten). Die Höhe der Normkosten legt die Regierung per Verordnung nach Anhörung der Gemeinden fest. In der 1. Lesung vom 15.09.2026 lehnte der Rat alle Anträge zu Art. 34 (Gemeindebeiträge an nicht-pflegerische Hilfe zu Hause) ab; weiter: Dolmetscherkosten zulasten der Patientinnen und Patienten, Verbot von Konversionspraktiken, Altersgrenze Berufsausübungsbewilligung 75, Kommissionsmotion zum assistierten Suizid in Heimen.
Debatte 14. Juni 2027 noch 226 Tage unter Vorbehalt
V 465
Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG; SRL Nr. 867): Spezialisierte Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex
Eingereicht
Einreichefrist 30. Juni 2027 noch 242 Tage unter Vorbehalt
RRB 2026/1553
Entflechtung und Stärkung der Angebots- und Kostensteuerung im Bereich Pflege
Wir verfolgen das
Beschluss vom 08.09.2026 auf Basis des INFRAS-Berichts (04.02.2026) und des Vorgehenskonzepts DDI/VSEG (13.08.2026). Drei Pakete: 1 technisch via EFAS-Vorlage (2028), 2 Kernstück via separate Sozialgesetz-Vorlage (2030), 3 ohne Gesetz (2027/2028). Für angestellte Angehörige direkt: Massnahme 1.1 Restkostenabzug über 40 % («bei pflegenden Angehörigen zukünftig weiter reduziert», nach fachlichen und qualitativen Kriterien), Massnahme 1.2 (Angehörigen-Restkosten bleiben kantonal einheitlich), Massnahme 3.5 (Erreichbarkeit und Zuständigkeiten des Fachpersonals, Verordnung). Begleitgruppe: GSA, SVKS, ASPS — keine Angehörigen-Organisation. Taxen 2027 (RRB 2026/1582, 15.09.2026): Restkosten für Grundpflege durch angestellte Angehörige 12.30 Fr./h, Gesamttaxe max. 77.16 Fr./h.
24.4352
Definition von pflegenden Angehörigen
Erledigt — abgeschrieben am 24.09.2026
Abstimmung29. September 2026
26.3012
Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und die Vergütung durch die OKP klären
Von beiden Räten angenommen — überwiesen an den Bundesrat Wir empfahlen: Ablehnen
Abstimmung29. September 2026
26.3013
Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen
Von beiden Räten angenommen — überwiesen an den Bundesrat Wir empfahlen: Ablehnen
Abstimmung29. September 2026
26.3519
Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachten Leistungen
Im Nationalrat angenommen Wir empfahlen: Annehmen