Wenn die Rente nicht reicht, zahlt die EL den Rest.
Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn die AHV- oder IV-Rente und das übrige Einkommen nicht zum Leben reichen. Die EL-Stelle zahlt der betreuten Person jeden Monat den fehlenden Betrag. EL sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe.
Anspruch prüfen und die EL-Anmeldung sind gratis. Keine Werbung, kein Tracking.
Womit die EL-Stelle rechnet — Stand 2026
Art. 9–14 ELG, Merkblatt 5.01. Den Betrag berechnet die EL-Stelle: anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen. Bei mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit liegt die Grenze für Krankheits- und Behinderungskosten höher.
Vier Dinge, die viele nicht wissen.
Früh anmelden
Die EL beginnen normalerweise mit dem Monat der Anmeldung. Ausnahmen: Nach einem Heim- oder Spitaleintritt und nach einer Rentenverfügung zahlen sie rückwirkend, wenn du dich innert 6 Monaten meldest.
Knapp keine EL? Rechnungen trotzdem einreichen
Krankheits- und Behinderungskosten vergütet die EL auch ohne jährliche EL, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt. Bewahre darum auch nach einer Ablehnung alle Rechnungen auf.
Pflege durch Angehörige kann vergütet werden
Die EL können deinen Erwerbsausfall ausgleichen, wenn du wegen der Pflege weniger arbeitest. Meist setzt das eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit voraus. Die Regeln sind je Kanton verschieden.
Du darfst die Anmeldung einreichen
Die betreute Person muss die Anmeldung nicht selbst einreichen; eine nahe verwandte Person darf das tun. Zuständig ist die kantonale EL-Stelle oder die AHV-Zweigstelle am Wohnort.
Ab 1. Januar 2028 kommt eine Pauschale für Hilfe und Betreuung zu Hause dazu, mindestens CHF 11'160 im Jahr — etwa für Notruf, Haushaltshilfe, Mahlzeiten oder Fahrdienste.
Alle Anmeldungen. Ein Dossier.
- 01 Anspruch prüfen — kostenlos.Der EL-Rechner folgt den Grundlagen 2026 des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Schätzung ist unverbindlich und bleibt auf deinem iPhone.
- 02 Die Anmeldung füllt sich aus.We+ füllt das Formular deines Wohnkantons mit deinen Angaben aus. Du prüfst, unterschreibst von Hand und schickst es ab.
- 03 Alles bleibt beisammen.Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, weitere Anträge: ein Dossier statt Papierkrieg, und ein Lotse, der Schritt für Schritt erklärt.
Neues zu den Ergänzungsleistungen.
Laufende Geschäfte zur EL.
XI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz — Umsetzung Bundes-EL «betreutes Wohnen» (Pauschalen für Hilfe und Betreuung zu Hause)
Einreichefrist: 13. Dezember 2026 — Vernehmlassung eröffnet 12.10.2026 (RRB 2026/778); Stellungnahmen elektronisch an das Amt für Soziales, info.diafso@sg.ch. Offen für alle interessierten Kreise.
X. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (EP2026plus) — Kürzung der persönlichen Auslagen von EL-Beziehenden im Heim; Massnahme «verfrühte Heimeintritte verhindern»
Debatte: 30. November 2026 — Wintersession 30.11.–02.12.2026: Grundsatzbeschlüsse zu den Massnahmen E1–E57 des EP2026plus (33.26.09) in einer Lesung, der X. Nachtrag ELG in beiden Lesungen, anschliessend Budget 2027 (Botschaft 22.09.2026, Abschnitt 8).
- CH 24.316 Standesinitiative Jura — einfacher EL-Zugang: Abgelehnt (11. Juni 2026)
Was die Gerichte zur EL sagen.
Einordnung von We+, keine Rechtsberatung. Bundesgerichtsurteile verlinken auf den Volltext, die übrigen auf unseren Beitrag mit dem Link zum Urteil.
Was wir zur EL fordern.
Eingaben
Kommentare und Einordnungen
Was die EL für Hilfe und Pflege zu Hause vergütet
Deine Erfahrung zählt auch in der Politik.
Steht ein Geschäft zur EL an, kannst du in der App über «Mitreden» deinen Ratsmitgliedern eine E-Mail schreiben. Unsere Eingaben kannst du in der App mittragen und so zeigen, dass du hinter der Position stehst.
Finde in wenigen Minuten heraus, was der betreuten Person zusteht.
Kostenlos laden und Anspruch prüfen, dann die Anmeldung ausfüllen. On-device-first, in der Schweiz entwickelt, kein Tracking.
Fragen? Der Chat unten rechts hilft sofort — oder Support kontaktieren.