Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Wenn die Rente nicht reicht, zahlt die EL den Rest.

Ergänzungsleistungen (EL) helfen, wenn die AHV- oder IV-Rente und das übrige Einkommen nicht zum Leben reichen. Die EL-Stelle zahlt der betreuten Person jeden Monat den fehlenden Betrag. EL sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe.

Anspruch prüfen und die EL-Anmeldung sind gratis. Keine Werbung, kein Tracking.

We+ App: Übersicht der geprüften Unterstützungsleistungen

Womit die EL-Stelle rechnet — Stand 2026

20'670CHF
Lebensbedarf pro Jahr für eine alleinstehende Person (Ehepaar 31'005), dazu Miete und Krankenkassenprämie.
100'000CHF
Vermögensgrenze (Ehepaar 200'000). Das selbstbewohnte Zuhause zählt nicht mit.
25'000CHF
im Jahr für Krankheits- und Behinderungskosten, die keine Versicherung deckt (alleinstehend, zu Hause).

Art. 9–14 ELG, Merkblatt 5.01. Den Betrag berechnet die EL-Stelle: anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen. Bei mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit liegt die Grenze für Krankheits- und Behinderungskosten höher.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Dinge, die viele nicht wissen.

Früh anmelden

Die EL beginnen normalerweise mit dem Monat der Anmeldung. Ausnahmen: Nach einem Heim- oder Spitaleintritt und nach einer Rentenverfügung zahlen sie rückwirkend, wenn du dich innert 6 Monaten meldest.

Knapp keine EL? Rechnungen trotzdem einreichen

Krankheits- und Behinderungskosten vergütet die EL auch ohne jährliche EL, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt. Bewahre darum auch nach einer Ablehnung alle Rechnungen auf.

Pflege durch Angehörige kann vergütet werden

Die EL können deinen Erwerbsausfall ausgleichen, wenn du wegen der Pflege weniger arbeitest. Meist setzt das eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit voraus. Die Regeln sind je Kanton verschieden.

Du darfst die Anmeldung einreichen

Die betreute Person muss die Anmeldung nicht selbst einreichen; eine nahe verwandte Person darf das tun. Zuständig ist die kantonale EL-Stelle oder die AHV-Zweigstelle am Wohnort.

Ab 1. Januar 2028 kommt eine Pauschale für Hilfe und Betreuung zu Hause dazu, mindestens CHF 11'160 im Jahr — etwa für Notruf, Haushaltshilfe, Mahlzeiten oder Fahrdienste.

So hilft We+

Alle Anmeldungen. Ein Dossier.

  • 01 Anspruch prüfen — kostenlos.Der EL-Rechner folgt den Grundlagen 2026 des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Schätzung ist unverbindlich und bleibt auf deinem iPhone.
  • 02 Die Anmeldung füllt sich aus.We+ füllt das Formular deines Wohnkantons mit deinen Angaben aus. Du prüfst, unterschreibst von Hand und schickst es ab.
  • 03 Alles bleibt beisammen.Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, weitere Anträge: ein Dossier statt Papierkrieg, und ein Lotse, der Schritt für Schritt erklärt.
Was sich gerade ändert

Laufende Geschäfte zur EL.

SG · SG ELG XI · Wir verfolgen das

XI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz — Umsetzung Bundes-EL «betreutes Wohnen» (Pauschalen für Hilfe und Betreuung zu Hause)

Einreichefrist: 13. Dezember 2026 — Vernehmlassung eröffnet 12.10.2026 (RRB 2026/778); Stellungnahmen elektronisch an das Amt für Soziales, info.diafso@sg.ch. Offen für alle interessierten Kreise.

SG · 22.26.23 · Wir verfolgen das

X. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz (EP2026plus) — Kürzung der persönlichen Auslagen von EL-Beziehenden im Heim; Massnahme «verfrühte Heimeintritte verhindern»

Debatte: 30. November 2026 — Wintersession 30.11.–02.12.2026: Grundsatzbeschlüsse zu den Massnahmen E1–E57 des EP2026plus (33.26.09) in einer Lesung, der X. Nachtrag ELG in beiden Lesungen, anschliessend Budget 2027 (Botschaft 22.09.2026, Abschnitt 8).

Zuletzt entschieden
  • CH 24.316 Standesinitiative Jura — einfacher EL-Zugang: Abgelehnt (11. Juni 2026)

Alle Geschäfte auf Public Affairs →

In Zahlen

Was die EL für Hilfe und Pflege zu Hause vergütet

Was die EL für Hilfe und Pflege zu Hause vergütet. Je Einwohnerin reichen die vergüteten Kosten von 1.18 Franken in Appenzell Innerrhoden bis 37.68 Franken in Basel-Stadt; die 25 ausgewiesenen Kantone zusammen kommen auf 12.14 Franken. Zürich wird in der Quelle nicht ausgewiesen.
Je Einwohnerin reichen die vergüteten Kosten von 1.18 Franken in Appenzell Innerrhoden bis 37.68 Franken in Basel-Stadt; die 25 ausgewiesenen Kantone zusammen kommen auf 12.14 Franken. Zürich wird in der Quelle nicht ausgewiesen. Quelle: BSV, EL-Statistik 2025, Tab. T5.2; BFS STATPOP 31.12.2025; Berechnung We+. Daten und Methodik ↗
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