Eine Mutter weckt ihren erwachsenen Sohn, wäscht ihn, bewegt ihn durch, gibt ihm das Essen ein — dreieinhalb Stunden am Tag, und sie wird dafür bezahlt (SRF). Ein Mann aus dem Berner Oberland überwies für seinen Bruder jeden Monat 4000 Franken ans Pflegeheim, bis dessen Ersparnisse aufgebraucht waren (Blick). Zwei Familien, dieselbe Aufgabe — und zwei Rechnungen, die kaum verschiedener sein könnten.
Zu Hause zahlt die Krankenkasse die Pflege, nicht die Betreuung. Für Grundpflege zu Hause zahlt die Grundversicherung 52.60 Franken pro Stunde (KLV Art. 7a), den Rest tragen Kanton und Gemeinde; die betreute Person steuert einen gedeckelten Tagesbeitrag bei. Nicht versichert ist die Betreuung: Begleitung, Haushalt, Fahrten, Anwesenheit rund um die Uhr. Diesen grösseren Teil leisten Angehörige — unbezahlt.
Im Heim gilt dieselbe Logik — nur ist der unversicherte Teil viel grösser. Für die Pflege zahlt die Krankenkasse je nach Pflegestufe 9.60 bis 115.20 Franken pro Tag, die betreute Person einen gedeckelten Tagesbeitrag, den Rest trägt der Kanton. Wohnen, Essen, Reinigung und Betreuung zählen aber nicht zur Pflege: Die zahlen Sie vollständig selbst, Monat für Monat. Daher die Lücke, von der Betroffene im Blick berichten — im Fall des Berners 4000 Franken im Monat, dazu gleich zu Beginn 5000 Franken Vorauszahlung ans Heim.
Dann greift die Rechnung aufs Vermögen. Rund 60 Prozent der Heimbewohnenden beziehen laut Blick Ergänzungsleistungen. Die gibt es aber erst, wenn das Vermögen unter 100’000 Franken liegt, bei Ehepaaren unter 200’000 (Art. 9a ELG). Ein Haus zählt voll dazu, sobald keine Partnerin und kein Partner mehr darin wohnt. Reicht das Geld nicht, prüft die Sozialhilfe, ob Kinder oder Eltern gut verdienen und zahlen müssen (Art. 328/329 ZGB). Das trifft nicht die Vermögenden, sondern die Mittelschicht: zu viel für EL, zu wenig fürs Heim.
Neu möglich: die Anstellung bei einer Spitex. Seit 2019 kann Grundpflege durch Angehörige über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn die pflegende Person bei einer zugelassenen Spitex angestellt ist (BGE 145 V 161). Ein Pflegediplom braucht es nicht, ein Pflegehilfekurs ist üblich. Die Mutter im SRF-Beitrag erhält 35.30 Franken pro Stunde für 3,5 Stunden täglich — das sind nach unserer Rechnung rund 3760 Franken Bruttolohn im Monat. Welche Minuten zählen, klärt eine Pflegefachperson ab. Wichtig ist der zweite Punkt: Es ist Lohn. Er ist AHV-pflichtig und baut Rente auf. Unbezahlte Betreuung tut das nicht — der Ständerat hat es im Juni abgelehnt, Care-Arbeit in der Pensionskasse zu versichern. Das Modell wächst: von 6717 angestellten Angehörigen (2020) auf 11’469 (2024), so das Bundesamt für Statistik.
Zu den Vorurteilen. Die Mutter sagt im SRF-Beitrag, viele glaubten, pflegende Angehörige täten nichts und bekämen dafür viel Geld von der Krankenkasse. So ist es nicht. Angehörige erhalten rund 35 bis 38 Franken pro Stunde, die Firma rund 80 Franken von Kasse und Kanton — die Differenz deckt Ausbildung, Begleitung, Sozialleistungen und Administration, wie bei anderem Spitex-Personal auch. Dass Kassen und Gemeinden genau hinschauen, ist richtig — das sagt die Mutter selbst. Kontrolle und Kostenverdacht sind aber zweierlei.
Bessere Lösungen sind nicht in Sicht — oder werden verschleppt. Mehrere Kantone senken die anerkannte Vergütung unter die Kosten, im Aargau seit dem 1. Juli von 81.50 auf 67.10 Franken pro Stunde. Das Bundesgericht entschied im Juni, dass der Assistenzbeitrag nur für angestellte Assistenzpersonen fliesst, und verwies die Frage an den Gesetzgeber (unsere Analyse). Dort liegt sie seit dem 14. März 2012: Die Frist der parlamentarischen Initiative 12.409 wurde erneut verlängert, bis zur Herbstsession 2027 — dann sind es 15 Jahre ohne Ergebnis. Die einzige greifbare Verbesserung, Hilfe und Betreuung zu Hause über die Ergänzungsleistungen, kommt gestaffelt erst ab 2027.
Einordnung We+: Wer die Pflege zu Hause verteuert, spart nichts. Die Alternative ist nicht günstiger, sondern teurer: Im Heim ist der nicht versicherte Anteil grösser, er wird Monat für Monat als Rechnung fällig — statt wie zu Hause in unbezahlter Arbeit erbracht zu werden —, und er landet zuerst beim Vermögen der Familie und danach bei den Ergänzungsleistungen — also ebenfalls bei der öffentlichen Hand. Wenn Menschen in einer Zeitungsdebatte raten, das Ersparte lieber vorher auszugeben, ist das kein Zynismus. Es ist eine nachvollziehbare Reaktion auf ein System, das Vorsorge bestraft. Und es gibt einen dritten Weg, der gratis aussieht: dass Angehörige die Arbeit weiter unbezahlt leisten. Auch der kostet, nur zahlt jemand anderes. Wer das Pensum reduziert, zahlt weniger Steuern und weniger AHV-Beiträge, und die Rentenlücke kommt Jahrzehnte später als Ergänzungsleistung zurück. Alle drei Wege enden bei derselben öffentlichen Kasse. Nur einer erzeugt unterwegs auch Beiträge. Die Politik braucht deshalb beides: klare Regeln für Qualität und Transparenz — und Ansätze, die sich nach der Ausbildung richten und die Versorgung zu Hause tragen, statt sie unter die Kosten zu drücken.
Was Sie jetzt tun können. Prüfen Sie vor einem Heimeintritt, was zu Hause finanzierbar wäre. Klären Sie eine mögliche Spitex-Anstellung ab, bevor Sie Ihr Pensum reduzieren. Und melden Sie Ergänzungsleistungen an, auch wenn Sie knapp über der Vermögensschwelle liegen — der Nichtbezug aus Fehlannahmen ist der teuerste Fehler überhaupt.
Quellen: SRF News, «Wenn mein Sohn krank ist, dann bin ich 24 Stunden für ihn da», Rendez-vous vom 17.08.2026 (Zahlen zu angestellten pflegenden Angehörigen: Bundesamt für Statistik); Blick, «So viel Geld musst du fürs Alter im Heim tatsächlich auf der Seite haben», 18.08.2026; Blick, «Verprasst eure Kohle, solange ihr sie noch habt!», 18.08.2026; Blick, «Das Heim kostete die Familie viel Geld», 18.08.2026; OKP-Pflegebeiträge KLV Art. 7a, Patientenbeteiligung Art. 25a Abs. 5 KVG, Vermögensschwelle Art. 9a ELG, BGE 145 V 161; eigene Auswertung BAG Flat File 2024.