Am 8. September 2026 hat der Solothurner Regierungsrat 18 Massnahmen beschlossen, mit denen Kanton und Gemeinden das Kostenwachstum bei Heimen und Spitex bremsen wollen. Die Gemeinden zahlen die Restkosten der Pflege und sollen künftig mehr mitreden. Die Solothurner Zeitung hat den Plan nach der ersten Sozial- und Gesundheitskonferenz vorgestellt (Zum Artikel (Solothurner Zeitung)).
Die öffentliche Debatte dreht sich um Kosten, Gemeinden und private Spitex-Firmen. Wir schauen hier auf die Familien: Was ändert sich, wenn Sie in Solothurn bei einer Spitex angestellt sind und einen Angehörigen pflegen?
Die Vorgeschichte
Seit einem Bundesgerichtsurteil von 2019 dürfen Spitex-Organisationen Angehörige ohne Pflegeausbildung anstellen und die Grundpflege über die Krankenkasse abrechnen. Im Kanton Solothurn kostete das die öffentliche Hand 2025 laut Solothurner Zeitung rund zehn Millionen Franken. Die Politik hat darauf in Schritten reagiert:
- Seit 1. Januar 2026 gilt für Pflege durch angestellte Angehörige eine eigene, tiefere Taxe. Die Regierung begründet das damit, dass Wegzeiten und ein Teil des administrativen Aufwands wegfallen (Medienmitteilung vom 22.10.2025).
- Im Juni 2026 hat die Mitte/EVP-Fraktion mit 17 Unterschriften den Auftrag A 0130/2026 eingereicht: Organisationen, die Angehörige anstellen, sollen genug Fachpersonal haben müssen, um sie zu begleiten und zu beaufsichtigen (Vorstoss). Die Antwort der Regierung steht noch aus.
Was der Plan für angestellte Angehörige ändert
1. Strengere Auflagen, sofort angegangen. Der Kanton will festlegen, wie viele angestellte Angehörige eine Fachperson höchstens begleiten darf und wie schnell diese im Notfall vor Ort sein muss. Das deckt sich mit dem Mitte-Auftrag. Eine enge Begleitung durch Fachpersonal kann Ihnen nützen. Sie kostet die Organisation aber auch mehr. Einzelne Anbieter könnten das Modell deshalb aufgeben oder weniger Angehörige anstellen.
2. Weniger Geld für private Spitex, ab 2028. Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag einer Gemeinde erhalten schon heute bis zu 40 Prozent weniger Restkosten als die Gemeinde-Spitex. Das betrifft auch private Firmen, die Angehörige anstellen. Mit einer Gesetzesänderung soll dieser Abzug grösser werden können. Der Kanton hält «deutlich mehr als 40 Prozent» für gerechtfertigt.
3. Die Gemeinde handelt den Tarif aus, ab 2028. Für 2027 hat die Regierung die Höchsttaxe für eine Spitex-Pflegestunde nochmals festgelegt, neu 124 statt 122 Franken. Danach soll der Kanton keine Höchsttaxen mehr bestimmen. Die Gemeinden verhandeln dann direkt mit den Organisationen, wie es ein Expertenbericht empfohlen hatte (INFRAS-Schlussbericht, Empfehlung 8). Wie viel die Pflege durch Angehörige wert ist, kann dann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.
Ab 2030 sollen Versorgungsregionen entstehen. Geprüft wird zudem eine Abklärungsstelle vor dem Heimeintritt. Sie würde klären, ob die Pflege auch zu Hause oder im betreuten Wohnen möglich ist. Für Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen wollen, kann das eine Chance sein.
Was dabei fehlt
Der Mitte-Auftrag nennt selbst eine Bedingung: Das Problem solle entschärft werden, «ohne gleichzeitig einen Qualitätsverlust bei der Pflege hinnehmen zu müssen oder den Kostendruck auf die pflegenden Familienangehörigen zu verschieben». Im 18-Punkte-Plan ist diese Bedingung bisher nicht sichtbar. Wenn eine Organisation weniger Geld erhält, spart sie leicht beim Lohn, und der ist schon heute tief. Das Bundesgericht hat im Glarner Fall einen durchschnittlichen Bruttolohn von 34.84 Franken pro Stunde festgehalten (unser Beitrag vom 4. September).
Kosten bremsen und Missbrauch unterbinden ist richtig. Dabei muss aber sichtbar bleiben, was eine Familie zu Hause leistet. Pflegt sie ihre Angehörigen nicht mehr, entstehen die Kosten meist im Heim, und das ist teurer.
Was Sie jetzt tun können
- Vertrag prüfen: Welcher Stundenlohn steht darin, und welche Fachperson begleitet Sie? Mit den neuen Auflagen wird diese Frage wichtiger.
- Nicht nur auf die Anstellung setzen: Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen für Pflege und Betreuung zu Hause und Entlastungsdienste gibt es unabhängig davon. Die We+ App zeigt, was für Ihre Situation in Frage kommt.
- Steuern: Solothurn kennt einen erhöhten Betreuungsabzug für Angehörige, die jemanden mit Hilflosenentschädigung im gleichen Haushalt unbezahlt pflegen.
Wir verfolgen die Umsetzung und die Antwort der Regierung auf den Mitte-Auftrag und berichten hier.
Quellen: Solothurner Zeitung, 10. und 16./17. September 2026; SDA/swissinfo, 8. September 2026; Auftrag A 0130/2026 vom 24. Juni 2026; INFRAS, «Entflechtung der Kosten- und Angebotssteuerung im Bereich Alter und Pflege», Schlussbericht vom 4. Februar 2026; Medienmitteilung Kanton Solothurn vom 22. Oktober 2025; Bundesgericht 9C_710/2025, E. 5.4.2.