Wer als Angehörige oder Angehöriger bei einer Spitex-Organisation angestellt ist und Grundpflege leistet, wird über einen kantonalen Stundentarif finanziert. Der Kanton Thurgau hatte diesen Tarif auf 50.50 Franken festgelegt. Das Bundesgericht hat ihn am 17. August 2026 aufgehoben (Urteil 9C_721/2025).
Was das Urteil sagt
- Der Krankenkassenbeitrag ist die Untergrenze. Die Grundversicherung zahlt für Grundpflege zu Hause 52.60 Franken pro Stunde (Art. 7a KLV). Ein kantonaler Tarif darf nicht darunter liegen, weil sonst der Kanton den Beitrag der Kasse abschöpft, statt seinen eigenen Anteil zu leisten.
- Ein Tarif braucht Daten. Thurgau hatte die 50.50 Franken ohne Kosten- und Leistungsrechnungen der Organisationen festgelegt. Das reicht nicht.
- Vier Rügen abgewiesen. Die kantonale Definition, wer als pflegende Angehörige gilt, und der einheitliche Tarif unabhängig von der Ausbildung blieben stehen.
Zwei Monate zuvor hatte dasselbe Gericht den Glarner Tarif von 61.40 Franken geschützt (9C_710/2025) und dabei zwei Zahlen festgehalten: Angestellte Angehörige verdienten 2024 im Schnitt 34.84 Franken brutto pro Stunde. Die beteiligten Organisationen erzielten eine Umsatzrendite von 27 Prozent.
Was das für betreuende Angehörige heisst
Der Rechtsweg schützt den Tarif der Organisation nach unten, bis 52.60 Franken. Er sagt nichts darüber, wie viel davon als Lohn bei Ihnen ankommt. Diese Frage ist politisch, und sie wird in den nächsten Wochen an drei Orten gestellt: in der Zürcher Pflegeverordnung (unsere Stellungnahme vom 4. September), im Luzerner Kantonsrat (14. September, unser Briefing) und im Nationalrat (29. September). Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Wenn Sie bei einer Spitex angestellt sind: Fragen Sie nach, welcher Tarif in Ihrem Kanton gilt und welcher Stundenlohn in Ihrem Vertrag steht. Die Differenz bleibt bei der Organisation.
Quellen
- Bundesgericht, Urteil 9C_721/2025 vom 17. August 2026 (Thurgau)
- Bundesgericht, Urteil 9C_710/2025 vom 29. Juni 2026 (Glarus), E. 5.4.2 und 5.4.3
- Art. 7a KLV, Beitrag der Grundversicherung an Pflegeleistungen