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Finanzhilfe

Alles, was Carer über die Leistungen der Sozialversicherungen für Betreuung und Pflege wissen müssen.

Die Begleitung eines Familienmitglieds stellt emotionale und finanzielle Herausforderungen dar. In der Schweiz gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Hier eine Auswahl.

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Leistungen

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Bezahlte Kurzurlaubstage

Möglicher Anspruch besteht auf bezahlten Urlaub von bis zu drei Tagen pro Ereignis und zehn Tagen pro Jahr. Voraussetzungen nach OR sind die notwendige Betreuung eines Familienmitglieds oder Partners bei gesundheitlicher Beeinträchtigung.

Hilflosenentschädigung für Pensionierte

Die Hilflosenentschädigung AHV variiert je nach Schweregrad und reicht von rund 245 Fr. bis 980 Fr. monatlich. Voraussetzungen umfassen Schweizer Wohnsitz, Hilflosigkeit für ein halbes Jahr und Bezug von AHV oder EL.

Ergänzungsleistungen

Anspruchsberechtigte können jährliche Leistungen und eine Vergütung für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten, die monatlich ausgezahlt werden. Voraussetzungen umfassen den Bezug einer AHV- oder IV-Rente bzw. IV-Taggeldern, einen Wohnsitz in der Schweiz oder eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft, sowie ein Vermögen unter den festgelegten Grenzen.

Betreuungsgutschriften

Möglicher Anspruch besteht auf Zuschläge zum rentenbildenden Einkommen. Voraussetzungen beinhalten die Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger, Nicht-Pensionierung der betreuenden Person und Hilflosenentschädigung der betreuten Person. Jährliche Anmeldung ist erforderlich.

Betreungszulagen

Einige Kantone bieten Zulagen für pflegende Angehörige. Voraussetzungen und Ansprüche variieren, mit Unterstützungen von 800 Fr. pro Jahr bis zu 900 Fr. pro Monat.

Entlastungsgutsscheine

Einige Kantone und Gemeinden unterstützen pflegende Angehörige finanziell in Notlagen mit Entlastungsdiensten für Betreuung oder temporäre Heimaufenthalte. Bedingungen variieren. Ansprüche beinhalten Gutscheine bis zu 6'000 Fr. jährlich.

Lohn für Grundpflege

Ein möglicher Anspruch besteht auf einen Lohn für Grundpflege im Rahmen einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation. Voraussetzungen gemäss KVG umfassen eine Bedarfsabklärung, teilweise eine pflegerische Ausbildung

Ergänzungsleistungen für Erwerbseinbusse

Vergütet wird maximal der Erwerbsausfall, teilweise auch die Kosten für angestelltes Betreuungspersonal. Die Entschädigung hängt von den finanziellen Verhältnissen der EL-beziehenden Person ab. Die Voraussetzungen beinhalten, dass pflegende Angehörige nicht pensioniert sind und nicht in die EL-Berechnung einfliessen, eine wesentliche Erwerbseinbusse durch die Pflege entsteht und ein Arztzeugnis vorliegt.

Betreuungsentschädigung

Es besteht Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahlten Urlaub mit einem Taggeld von 80% des bisherigen Einkommens, maximal 220 Fr. täglich. Die Voraussetzungen nach OR für die Betreuung eines minderjährigen, schwer beeinträchtigten Kindes umfassen die Erwerbsunterbrechung und den Bezug von EO-Betreuungsentschädigung.

Hilflosenentschädigung für Erwachsene in einem Heim

Die Hilflosenentschädigung IV richtet sich nach dem Hilflosigkeitsgrad und liegt zwischen max. rund 123 Fr. und 490 Fr. monatlich. Hilflosigkeit, mindestens einjährige Dauer und ein Wohnsitz in der Schweiz sind erforderlich.

Hilflosenentschädigung für Erwachsene zu Hause

Die Hilflosenentschädigung IV variiert je nach Grad der Hilflosigkeit von max rund 490 Fr. bis 1'960 Fr. monatlich. Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mindestens einjähriger Dauer und Wohnsitz in der Schweiz.

Assistenzbeitrag Erwachsene

Anspruch besteht auf einen Stundensatz, der sich nach Qualifikation oder Nachtdiensten richtet. Voraussetzungen beinhalten eine volljährige, zuhause wohnende pflegebedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, eine nicht-verwandte Assistenzperson, regelmässigen Hilfebedarf über drei Monate und Bezug von IV-Hilflosenentschädigung.

Hilflosenentschädigung für Minderjährige

Die Hilflosenentschädigung IV variiert mit dem Hilflosigkeitsgrad von max. rund 490 Fr. bis 1'960 Fr. monatlich. Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mind. 1 Jahr und Schweizer Wohnsitz.

Assistenzbeitrag Minderjährige

Anspruch besteht auf einen Stundensatz. Voraussetzungen beinhalten eine minderjährige, zuhause lebende pflegebedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit der pflegebedürftigen Person für mindestens 10 Stunden pro Woche, oder einen Intensivpflegezuschlag bei täglichem Bedarf von mindestens 6 Stunden Pflege und Überwachung, sowie den Bezug einer Hilflosenentschädigung der IV.

Intensivpflegezuschlag

Die Entschädigung richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und variiert zwischen max. rund 980 Fr. und 2'450 Fr. monatlich. Ein Intensivpflegezuschlag entfällt bei Heimunterbringung. Voraussetzungen umfassen eine minderjährige Person mit einem täglichen Betreuungsaufwand von mindestens vier Stunden und Bezug einer IV-Hilflosenentschädigung.

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