Pflegerechner für Angehörige

Der Pflegerechner des Kantons Graubünden berechnet die Leistungen, welche pflegende Angehörige möglicherweise in Anspruch nehmen können.

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Finanzhilfen

Erhalten Sie Informationen zu finanzieller Unterstützung für Carer, einschliesslich Versicherungsleistungen für Sie und die betreute Person.

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Kurzurlaub

Voraussetzungen nach OR sind die notwendige Betreuung eines Familienmitglieds oder Partners bei gesundheitlicher Beeinträchtigung. Möglicher Anspruch besteht auf bezahlten Urlaub von bis zu drei Tagen pro Ereignis und zehn Tagen pro Jahr.

Annerkennungsbeiträge

Einige Kantone bieten Zulagen für pflegende Angehörige. Voraussetzungen und Ansprüche variieren, mit Unterstützungen von 800 Fr. pro Jahr bis zu 900 Fr. pro Monat.

Betreuungsgutschriften

Voraussetzungen beinhalten die Betreuung naher pflegebedürftiger Angehöriger, Nicht-Pensionierung der betreuenden Person und Hilflosenentschädigung der betreuten Person. Möglicher Anspruch besteht auf Zuschläge zum rentenbildenden Einkommen. Jährliche Anmeldung ist erforderlich.

Betreuungsentschädigung

Die Voraussetzungen nach OR für die Betreuung eines minderjährigen, schwer beeinträchtigten Kindes umfassen die Erwerbsunterbrechung und den Bezug von EO-Betreuungsentschädigung. Es besteht Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahlten Urlaub mit einem Taggeld von 80% des bisherigen Einkommens, maximal 196 Fr. täglich.

Anstellung für Grundpflege

Voraussetzungen gemäss KVG umfassen eine Bedarfsabklärung und eine pflegerische Ausbildung. Ein möglicher Anspruch besteht auf einen Lohn für Grundpflege im Rahmen einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation.

 

Vorsorgeauftrag

Handlungsfähigkeit und formgerechter Vorsorgeauftrag sind nötig. Vergütung ist verhandelbar; Vorsorge umfasst Personen- und Vermögenssorge.

 

Hilflosenentschädigung für Pensionierte

Voraussetzungen umfassen Schweizer Wohnsitz, Hilflosigkeit für ein Jahr und Bezug von AHV oder EL. Die Hilflosenentschädigung variiert je nach Schweregrad und reicht von rund 200 Fr. bis 950 Fr. monatlich.

Entlastungsgutsscheine

Einige Kantone und Gemeinden unterstützen pflegende Angehörige finanziell in Notlagen mit Entlastungsdiensten für Betreuung oder temporäre Heimaufenthalte. Bedingungen variieren. Ansprüche beinhalten Gutscheine bis zu 6'000 Fr. jährlich.

 

Hilflosenentschädigung für Minderjährige zu Hause

Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mind. 1 Jahr und Schweizer Wohnsitz. Entschädigung variiert mit dem Hilflosigkeitsgrad von max. rund 450 Fr. bis 1'900 Fr. monatlich.

 

Hilflosenentschädigung für Erwachsene in einem Heim

Hilflosigkeit, mindestens einjährige Dauer und ein Wohnsitz in der Schweiz sind erforderlich. Die Entschädigung richtet sich nach dem Hilflosigkeitsgrad und liegt zwischen max. rund 100 Fr. und 450 Fr. monatlich.

Hilflosenentschädigung für Erwachsene zu Hause

Voraussetzung ist Hilflosigkeit von mindestens einjähriger Dauer und Wohnsitz in der Schweiz. Die Höhe variiert je nach Grad der Hilflosigkeit von max rund 450 Fr. bis 1'900 Fr. monatlich.

Ergänzungsleistungen (EL)

Voraussetzungen umfassen den Bezug einer AHV- oder IV-Rente bzw. IV-Taggeldern, einen Wohnsitz in der Schweiz oder eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft, sowie ein Vermögen unter den festgelegten Grenzen. Anspruchsberechtigte können jährliche Leistungen und eine Vergütung für Krankheits- und Behinderungskosten erhalten, die monatlich ausgezahlt werden.

Ergänzungsleistungen für Erwerbseinbusse

Die Voraussetzungen beinhalten, dass pflegende Angehörige nicht pensioniert sind und nicht in die EL-Berechnung einfliessen, eine wesentliche Erwerbseinbusse durch die Pflege entsteht und ein Arztzeugnis vorliegt. Vergütet wird maximal der Erwerbsausfall, teilweise auch die Kosten für angestelltes Betreuungspersonal. Die Entschädigung hängt von den finanziellen Verhältnissen der EL-beziehenden Person ab.

Assistenzbeitrag Erwachsene

Voraussetzungen beinhalten eine volljährige, zuhause wohnende pflegebedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, eine nicht-verwandte Assistenzperson, regelmässigen Hilfebedarf über drei Monate und Bezug von IV-Hilflosenentschädigung. Anspruch besteht auf einen Stundensatz, der sich nach Qualifikation oder Nachtdiensten richtet.

Assistenzbeitrag Minderjährige

Voraussetzungen beinhalten eine minderjährige, zuhause lebende pflegebedürftige Person, einen Arbeitsvertrag, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit der pflegebedürftigen Person für mindestens 10 Stunden pro Woche, oder einen Intensivpflegezuschlag bei täglichem Bedarf von mindestens 6 Stunden Pflege und Überwachung, sowie den Bezug einer Hilflosenentschädigung der IV.

Intensivpflegezuschlag

Voraussetzungen umfassen eine minderjährige Person mit einem täglichen Betreuungsaufwand von mindestens vier Stunden und Bezug einer Hilflosenentschädigung. Die Entschädigung richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und variiert zwischen max. rund 950 Fr. und 2'350 Fr. monatlich. Ein Intensivpflegezuschlag entfällt bei Heimunterbringung.