Zürich, 15. September 2026 — Betreuende und pflegende Angehörige können in der App «We+» ab sofort sensible Angaben von einer stärkeren KI auswerten lassen: Familiensituation, Finanzen, Gesundheit. Möglich macht das Private Cloud Compute für Apple Intelligence, das mit iOS 27 und iPadOS 27 erstmals auch Apps offensteht — beide seit dem 14. September verfügbar. Der Lotse — die KI-Beratung der App — antwortet dadurch genauer. Er zeigt ihnen zum Beispiel, wie sie sich einen Lohnausfall von der Ausgleichskasse entschädigen lassen, wenn sie ihr Pensum für ein pflegebedürftiges Familienmitglied reduzieren.

Links der Antrag auf EL-Vergütung für pflegende Angehörige, rechts der Lotse — auf dem iPad nebeneinander. Die Tochter hat ihr Pensum von 100 auf 60 Prozent reduziert; die App prüft den Erwerbsausfall gegen das Recht ihres Kantons und bestätigt die Mindestanforderung von 10 Prozent. Die Antwort rechts wurde in Apples privater Cloud gerechnet, erkennbar am Abzeichen. Bild: We Technology.
Links der Antrag auf EL-Vergütung für pflegende Angehörige, rechts der Lotse — auf dem iPad nebeneinander. Die Tochter hat ihr Pensum von 100 auf 60 Prozent reduziert; die App prüft den Erwerbsausfall gegen das Recht ihres Kantons und bestätigt die Mindestanforderung von 10 Prozent. Die Antwort rechts wurde in Apples privater Cloud gerechnet, erkennbar am Abzeichen. Bild: We Technology.Download

Für sie heisst das: Der Lotse verliert den Faden auch dann nicht, wenn ein Fall verschachtelt ist — mehrere Leistungen, mehrere Kantone, ein Wechsel mitten im Jahr. Er prüft im Gespräch, ob eine Familie die Voraussetzungen erfüllt, nennt die Stelle, die den Antrag entgegennimmt, und sagt, welche Beilagen dazugehören — etwa die Beschreibung der Betreuungssituation. Diese Aufgaben erfüllt die App auf allen Stufen; die neue macht sie zuverlässiger. Unabhängig davon verbessert das Update den Lotsen weiter: Er unterscheidet Notfälle sicherer von Sachfragen — auch ohne iOS 27.

Bedient wird das über einen Wähler «Antwortqualität» im Beratungs-Bildschirm. Wer dort «Gründlicher» wählt, schaltet das kleine Modell auf dem iPhone mit Apples privater Cloud zusammen. Die Wahl bleibt bei der Familie. Die App verschiebt nie automatisch: Jede Stufe kommt aus einer ausdrücklichen Wahl, und vorher fragt die App nach der Einwilligung. Die Fragen verlassen dabei das Gerät — mitlesen kann sie trotzdem niemand. Jede Antwort trägt ein Kennzeichen, woher sie stammt: «Gerät», «Apple-Cloud» oder «Claude».

Zitat

Patrick Hofer, Gründer und Präsident von We Technology. Bild: We Technology.
Patrick Hofer, Gründer und Präsident von We Technology. Bild: We Technology.Download

«Wer einen Angehörigen betreut, vertraut dieser App Dinge an, die er der eigenen Familie nicht erzählt. Deshalb war die Frage nie, ob wir eine stärkere KI nehmen — sondern ob wir eine finden, die das Mitlesen technisch verunmöglicht. Genau das leistet Apples private Cloud.»

— Patrick Hofer, Gründer und Präsident, We Technology

Das Geld, das nicht abgeholt wird

Viele der 1.4 bis 1.7 Millionen betreuenden Angehörigen in der Schweiz (1) verzichten auf Geld, das ihnen zusteht: Bei den Ergänzungsleistungen bezieht rund ein Drittel der Berechtigten die zustehenden Beträge nie (2). Der Verzicht geschieht fast nie freiwillig — er ist eine Folge davon, wie schwer das System zu durchschauen ist. Klaffen formale Rechtsgleichheit und tatsächlicher Zugang auseinander, sinkt das Vertrauen in staatliche Institutionen (12).

Ein Beispiel, an dem sich das zeigt

Eine 55-jährige Tochter betreut ihre 92-jährige Mutter, die für Ergänzungsleistungen (EL) berechtigt ist, im Aargauischen Möriken-Wildegg und reduziert dafür ihr Arbeitspensum. Was viele nicht wissen: Die EL können ihr diesen Erwerbsausfall vergüten — nicht der Mutter, sondern ihr.

Die Bedingungen sind eng (3): Die Mutter muss eine Hilflosenentschädigung für mittelschwere oder schwere Hilflosigkeit beziehen. Die Tochter darf nicht in der EL-Berechnung stehen, muss mindestens 10 Prozent Erwerbsausfall erleiden und darf das AHV-Alter noch nicht erreicht haben.

Kantone: gleicher Anspruch, ungleiche Praxis

Der Anspruch auf die Vergütung solcher Betreuung steht im Bundesrecht (Art. 14 ELG), ausgestaltet wird er in den kantonalen Verordnungen (8). Der Lotse nennt im Chat die Grundlage, die für eine Familie gilt.

Daneben entscheidet die Gewährungspraxis darüber, ob Familienangehörige Geld erhalten:

Uri schliesst Verwandte ausdrücklich aus (9). Zug vergütet nicht den Erwerbsausfall, sondern misst die Betreuung am Ansatz, den die Invalidenversicherung für eine Assistenzperson zahlt (4). Glarus strich die Vergütung auf Anfang 2023 ersatzlos — das Verwaltungsgericht erklärte das für bundesrechtswidrig (5).

Was die Ergänzungsleistungen für Hilfe und Pflege zu Hause vergüten, nach Kategorie. Die Betreuung durch Familienangehörige ist darin nicht separat ausgewiesen. Grafik: We+ / We Technology, nach BSV.
Was die Ergänzungsleistungen für Hilfe und Pflege zu Hause vergüten, nach Kategorie. Die Betreuung durch Familienangehörige ist darin nicht separat ausgewiesen. Grafik: We+ / We Technology, nach BSV.Download

Wie viele Angehörige diese Vergütung erhalten, weist die EL-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen nicht aus. Sie kennt nur die übergeordnete Kategorie «Haushaltshilfe und Pflege zu Hause» — 2025 waren das 91 Millionen Franken in 25 Kantonen, 17,7 Prozent der vergüteten Krankheits- und Behinderungskosten (6). Was davon auf Familienangehörige entfällt, weiss niemand.

Warum KI für sensible Daten bisher keine Option war

Bisher hatte man die Wahl zwischen zwei Übeln: eine kleine KI auf dem Gerät, die wenig kann — oder einen Dienst wie ChatGPT, bei dem die Frage auf fremden Servern landet. Für Einkommen, Diagnosen und Familienverhältnisse ist das zweite keine Option. Apples Private Cloud Compute öffnet einen dritten Weg. Die Anfrage verlässt das iPhone und läuft auf Apple-Servern, die dafür gebaut sind, nichts zu behalten. Apple beschreibt es so: Nutzerdaten werden nie gespeichert, ausschliesslich für die einzelne Anfrage verwendet und nicht protokolliert. Das Verfahren sei «unabhängig von Forschenden überprüft» worden (7).