Zürich, 29. September 2026 – Die geplante Regulierung der Angehörigenpflege droht pflegende Angehörige zurück in unbezahlte Care-Arbeit zu drängen. Für die We+ Community ist das ein herber Rückschlag: Die Pflegeinitiative wird ausgehöhlt, wenn jene ausgeschlossen werden, die das Versorgungssystem täglich mittragen.
Für die We+ Community ist klar: Die Regulierung der Angehörigenpflege darf nicht zu stark in familiäre Lebensrealitäten eingreifen. Die Rechte und Pflichten in einer alternden Gesellschaft müssen neu verhandelt werden – aber nicht auf dem Verordnungsweg, der betreuende und pflegende Angehörige pauschal unter Verdacht stellen oder als «Lifestyle-Carer» abwerten.
Pflegende Angehörige leisten weit mehr als einzelne Handgriffe. Sie tragen Verantwortung, organisieren den Alltag, koordinieren Unterstützung und ermöglichen vielen Menschen ein Leben zu Hause. Wer ihre Arbeit auf Hilfe beim Anziehen von Schuhen oder beim Schneiden von Nägeln reduziert, verkennt ihre tatsächliche Leistung.
Die bereits überwiesene Motion Rechsteiner verlangt, dass Pflegeleistungen von Angehörigen nur noch in Ausnahmefällen und unter klaren Vorgaben durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden. Qualitätssicherung ist notwendig. Sie darf aber nicht dazu führen, Angehörige zurück in unbezahlte Care-Arbeit zu drängen – in eine «Pflegeknechtschaft durch die Hintertüre».
Pflegende Angehörige tragen das Versorgungssystem jeden Tag mit. Dennoch drohen sie von der Umsetzung der Pflegeinitiative ausgeschlossen zu werden. Das widerspricht ihrem Verfassungsauftrag: Bund und Kantone müssen die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern sowie für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Die Pflegeinitiative verlangt zudem Regelungen zur angemessenen Abgeltung von Pflegeleistungen. Wer Angehörigenpflege zurückdrängt oder unbezahlt erwartet, schafft einen klaren Widerspruch zum Volkswillen.
Es genügt nicht, Verwandtenunterstützungspflichten zu betonen. Ebenso muss die Rechtsstellung betreuender und pflegender Angehöriger verbessert werden. Auch beim Assistenzbeitrag der IV bleiben nahe Angehörige ausgeschlossen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, zeitgemässe und faire Lösungen zu schaffen.
Unverständlich bleibt, weshalb Krankenkassen- und Spitex-Verbände die Bausteine eines verbindlichen Angehörigenpflegetarifs nicht partnerschaftlich definieren. Ein Tarif entsteht nicht einfach durch einen Stundenansatz: Er muss festlegen, welche Leistungen vergütet werden, welche Qualität dafür nötig ist, wie die soziale und fachliche Begleitung der pflegenden Angehörigen und der betreuten Person erfolgt und wie transparent abgerechnet wird. Organisationen betreuender und pflegender Angehöriger müssen an dieser Ausgestaltung gleichberechtigt beteiligt sein.
Hinweis zur We+ App: Betreuende Angehörige haben keine Lobby
Mit dem letzten Update und der neuen Mitreden-Funktion entwickelt sich We+ von einer reinen Organisations-App zur ersten zivilgesellschaftlichen Mitwirkungs- und Partizipationsplattform für pflegende Angehörige in der Schweiz. Angesichts der Vielzahl politischer Vorstösse wird diese Crowd-Lobbying-Funktion künftig noch wichtiger. Die We+ Community soll über die App zuverlässig mobilisiert werden können, um sich direkt in politische Verfahren einzubringen.


